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Napoleons I., Kaisers der Franzosen, Königs von Italien und Protectors des Rheinbundes Handelsgesetzbuch : Nach der Französischen Originalausgabe verdeutscht mit einer Einleitung und einigen erklärenden Anmerkungen auch einem vollständigen Sachregister / herausgegeben von D. Christian Daniel Erhard
Entstehung
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VIII
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vII1 Einleitung.

chen die ſcheinbare Ordnung Eines Jahres der wirkliche Betrug einer einzigen Woche war. Durch betruͤglich efertigte Handſchriften, wußte man den Glaͤubigern ſeine Unredlichkeit zu verbergen, oder ſeine Bosheit dem Arme der Gerechtigkeit zu entziehen.

Wir ſahen den Bankerott zum Bereicherungs⸗

mittel erhoben; Weiber ſchufen ſich Reichthuͤmer zum

Ruin der Glaͤubiger des Mannes; hoben, im Einver⸗ taͤndniſſe mit dieſem, die Guͤtergemeinſchaft mit ihm auf, Alles, um einer einzigen Perſon im Voraus die Mittel vzu ſichern, ſich im Genuß eines verbrecheriſchen Lurus zu erhalten, der in der Folge durch das Elend mehrerer Familien bezahlt ward!

Die offentliche Meinung war und iſt noch jetzt zu nachſichtig gegen ein ſolches Betragen u. ſ. w.

Alles dieß ſah der große Mann, der allein vermogend war, dieſe Ration in den Genuß aller geſell⸗ ſchaftlichen Vortheile wieder einzuſetzen; und er beſchloß, dieſen Uebeln zu ſteuern. Treue und Glauben im Handel wieder geltend zu machen; Einheit der Ge⸗ ſetzgebung an die Stelle der vielen Localverordnungen und Uſanzen zu ſetzen; ſie mit den mannigfaltigen Com⸗ mercialverhaͤltniſſen des großen Franzöſiſchen Reichs und mit den allgemeinen Gebraͤuchen aller Handel treibenden Nationen in Uebereinſtimmung zu bringen, und dadurch dem Franzöſiſchen Handel einen allgemeinen Einfluß zu verſchaffen, das waren die Zwecke, die der große Geſetzgeber bey ſeinem Plane eines

neuen Handelsgeſetzes vor Augen hatte. Gleich, als Er

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