— 291—
ches in Buchſtaben(nicht in Ziffern) die Summe oder die Quantitaͤt der Sache enthaͤlt.
Ausgenommen von dieſer Verfuͤgung ſind Scheine, welche von Kaufleuten, Handwerkern, Ackersleuten, Winzern, Tag⸗ loͤhnern und Arbeitsleuten ausgeſtellt werden.
1327. Wenn die in der Urkunde ſelbſt ausgedruͤckte Summe von der in dem Gut fuͤr ausgedruͤckten Summe verſchieden iſt: ſo wird vermuthet, daß der Schuldner ſich zu der kleinern Summe verbunden habe. Und dies wird auch ſelbſt dann vermuthet, wenn Beides, die Urkunde und das Gut fuͤr, ganz von der Hand des Verpflichteten geſchrieben iſt; es ſei denn, daß bewieſen werde, auf welcher Seite der Irrthum ſich befindet.
1328. Gegen jede dritte Perſon haben Privaturkunden nur ein ſicheres Datum von dem Tage an, wo ſie einregi⸗ ſtrirt worden, von dem Tage an, wo derjenige oder einer von denen, welche die Urkunden unterſchrieben haben, geſtorben iſt, oder von dem Tage an, wo ihr weſentlicher Inhalt vorkommt und ausgemittelt iſt in Urkunden, die von oͤffentlichen Per⸗ ſonen aufgenommen ſind, wie z. B. in Verſiegelungsurkunden oder Inventarien.
1329. Kaufmannsbuͤcher beweiſen gegen Perſonen, die nicht Kaufleute ſind, die darin verzeichneten Lieferungen nicht. Jedoch hat in ihrer Ruͤckſicht Statt, was weiter unten vom Eide geſagt wird.
1330. Kaufmannsbuͤcher beweiſen gegen die Kaufleute ſelbſt. Wer ſich ihrer aber bedienen will, kann ihren Inhalt nicht trennen, und dasjenige als nicht verzeichnet gehalten wiſſen wollen, was ſie ſeinem Anſpruche Widerſprechendes enthalten.
1331. Hausverzeichniſſe und Hauspapiere geben demjeni⸗ gen keinen Titel, der ſie geſchrieben hat. Sie beweiſen aber gegen ihn: Iſtens, ſo oft ſie eine empfangene Zahlung ent⸗ halten, 2tens, wenn darin ausdruͤcklich vermeldet wird, daß die Aufzeichnung geſchehen iſt, um den Abgang eines Titels oder einer Urkunde zu erſetzen zu Gunſten eines Andern, fuͤr welchen darin die Exiſtenz eines Rechtes angegeben iſt.
1332. Wenn der Glaͤubiger unten, oder hinten auf, oder auch zur Seite einer Urkunde etwas geſchrieben hat,
—— 2 ——;—


