Summariſche Inhaltsanzeige. XI
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Geſez 1) Abſchn. Von der Gütergemeinſchaft, welche auf die 19) leſchdenſchaft beſchraͤnkt iſt. 197 19 2) Abſchn. Von der Klauſel, welche das bewegliche Ver⸗ Po möoͤgen ganz oder zum Theile von der Gütergemein⸗ 1,9 G ſchaft ausſchließt. 198 aufge⸗ 3) Abſchn. Von der Klauſel, wodurch Immobilien den 180* beweglichen Gutern gleich geſtellt werden. 198 1 1 4) Abſchn. Von der Klauſel, wodurch die Schulden von k. der Guͤtergemeinſchaft aiſsgeſchloſſei werden. 199 8t 5) Abſchn. Von der Befugniß, welche der Ehegattinn er⸗ ). 18* theilt worden iſt, ihr eingebrachtes Vermoͤgen frei von en Schulden zurückzuneymen. 200 gleich 69 6) Abſchn. Von der vertragsmaͤßigen Vorausnahme. 200
7) Abſchn. Von den Klauſeln, wodurch man jedem
ge⸗ Ehegatten ungleiche Theile in der Guͤtergemeinſchaft anweiſet.— 201 183 8) Abſchn. Von der Gütergemeinſchaft unter einem Uni. 183 verſaltitel. 202 üter⸗ Verfuͤgungen, welche fuͤr die vorſtehenden acht 184 Abſchnitte gemeinſchaftlich gelten. 2020 184 9) Abſchn. Von Vertraͤgen, welche die Guͤtergemein⸗ Gü⸗ ſchaft ausſchließen. 3 202 184. 1. Von der Klauſel, welche beſtimmt, daß die gein⸗ Chegalten ſich ohne Guͤtergemeinſchaft heirathen. 202 184§. 2. Von der Klauſel, wodurch eine völlige Guͤterſe. tein⸗ paration beliebt wird. 2093 iider III. Kap. Von den Dotalrechten.. 203 186 4 1) Abſchn. Von der Beſtellung eines Brautſchatzes. 204 haft 2) Abſchn. Von den Rechten des Mannes an den Do⸗ an⸗ talguͤtern und der Unveraͤußerlichkeit eines unbewegli⸗ Ge⸗ chen Dotalguts. 4 204 188 3) Abſchn. Von der Wiedererſtattung des Brautſchatzes 206 und 4) Abſchn. Von den Paraphernalguͤtern. 207 1 Beſondere Verfügung. 208 ſchaft,. 55 VI. Tit. Von dem Verkaufe. 208 if de⸗ I. Kap. Von der Natur und der Form des Verkaufes. 208 II. Kap. Wer kaufen oder verkaufen koͤnne. 209 Ver⸗ 9 II. Kap. Von den Sachen, welche verkauft werden koͤnnen. 210 1 1 1V. Kap. Von den Verbindlichkeiten des Verkaͤufers. 211 9 1) Abſchn. Allgemeine Verfuͤgungen. 211 ndden 2) Abſchn. Von der Ueberlieferung. 211 . 15 3) Abſchn. Von der Gewaͤhrleiſtung. 1 213 Hüterge⸗§. 1. Von der Gewaͤhrleiſtung im Falle einer Evik⸗ 1 1 tion(Entwaͤhrung).„ 213 geſetzich§. 2. Von der Gewaͤhrleiſtung fuͤr die Maͤngel der einer der verkauften Sache. 214 aut vor⸗ V. Kap. Von den Verbindlichkeiten des Kaͤufers. 215 . d VI. Kap. Von der Nichtigkeit und der Aufloͤſung des Ver⸗ ſchaſt und kaufes. 216
t nodſt 1) Abſchn. Von dem Rechte auf Wiederkauf. 26


