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xII Summariſche Inbaltsanzeige.
Seiie. 2) Abſchn. Von Aufhebung des Verkaufes wegen Ver⸗ 217 letzung.. VII. 315 Von der Verſteigerung gemeinſchaftlicher Guter. 218 VIII. Kap. Von dem Uebertrage der Forderungen und ande: rer unkoͤr perlichen Rechte. 219
VII. Tit. Von dem Tauſche. 20
VIII. Tit. Von dem Miethkontrakte. 220
I. Kap. Allgemeine Verfuͤgungen. 220 II. Kap. Von dem Mieth⸗ und Pachtkontrakte, welcher Sachen zum Gegenſtande hatt... 221 1) Abſchn. Von den Regeln, die ſowohl auf die Miethe der Haͤuſer als auf die Verpachtung der Landgüter an⸗ 1 wendbar ſind.. 221' 2) Abſchn. Von den beſondern Regeln, welche den Mieth⸗ In kontrakt uͤber Haͤuſer und Mobilien betreffen. 225) 3) Abſchn. Von den beſondern Regeln der Pachtkontrakte— uͤber Landgüter. 3. 226 III. Kap. Von dem Miethkontrakte über Arbeit, Dienſte 11 und Induſtrie. 3. 228 1) Abſchn. Von Verdingung der Dienſtbothen und Hand⸗ IÄ arbeiter. 228 2) Abſchn. Von den Landfuhrleuten und Schiffern. 228 1 bi 3) Abſchn. Von der Uebernahme beſtimmter Arbeiten 1h oder Werke nach einem Koſtenanſchlage oder gegen eine 1 gewiſſe Summe.. 229 1 IV. Kap. Von dem Verpachten und Pachten des Viehes. 230 2 1) Abſchn. Allgemeine Verfügungen.. 230 2) Abſchn. Von der einfachen Verpachtung des Viehes. 230 3) Abſchn. Von der Verpachtung des Viehes zur Haͤlfte. 231 4) Abſchn. Von der Benutzung des Viehes, welche der Eigenthümer ſeinem Paͤchter uͤberlaͤßt, der von ihm ein Gut entweder für einen beſtimmten Preis oder fuͤr ei⸗ nen Theil der Fruͤchte in Pachtung gen inmen hat. 232 §. 1. Von der einem Pachter uͤberlaſſenen Nutzung 1 des Viehes, wenn er fuͤr einen beſtimmten Preis gepachtet hat.. 3 232 3 §. 2. Von der einem Paͤchter uͤberlaſſenen Nutzung 41 des Viehes, wenn er fuür einen Theil der Fruͤchte gepachtet hat.. 232 5) Abſchn. Von dem Kontrakte, der nur im uneigent⸗ lichen Sinne eine Verpachtung des Viehes genannt 233
wird. IX. Tit. Von dem Geſellſchaftskontrakte. 233 5 I. Kap. Algemeine Verfügungen. 233 li npr Von den verſchiedenen Gattungen der Geſell⸗ 1 ſchaften..
.— 233 1) Abſchn. Von Univerſal⸗(allgemeinen) Geſellſchaften. 233 2 Abſchn. Von der Partikular⸗(beſondern) Geſellſchaft. 234
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