Juhalt.
tet⸗Gemeinſchaft und dem Beytrage zur Tilgung der Schulden.. 42 3 Sechster Abſchnitt. Von der Verzicht⸗ leiſtung auf die Gemeinſchaft und ihren Wirkungen.. 425 Verfügung in Betreff der geeini Güter⸗ Gemeinſchaft, wenn einer der Ehe⸗Gatten, oder beyde zugleich, Kinder aus vorherge⸗ henden Ehen haben.. 427 Zweyter Theil. Von der conventionellen Güter⸗Gemeinſchaft, und von den Verab⸗ redungen⸗welche die geſetzliche Güter⸗Ge⸗ meinſchaft modificiren, oder ſogar aus⸗ ſchließen können... 427 Erſter Abſchnitt. Von der Güter⸗Ge⸗ meinſchaft, welche auf die Errungenſchaft beſchränkt iſt. 428 Zweyter Abſchnitt. Von der Clauſel, welche das Mobiliar⸗Vermögen ganz, oder zum Theil, von der Güter-Gemeinſchaft
ausſchließt. ⸗ 429 Dritter Abſchnitt⸗ Von der Clauſel der 431
Vierter Abſchnitt. Von der Clauſel der Schulden⸗Abſonderung... 433 Fünfter Abſchnitt. Von der Befugniß, die der Frau zugeſtanden wird, ihr zuge⸗ gebrachtes Vermögen ſchuldeyfrey zurück⸗
zunehmen.. 3 5 435 Sechster Abſchnitt. Von dem con⸗ ventionellen Borsus. 436
Siebenter Abſchnitt. Von den Clau⸗ ſeln, wodurch jedem der Ehe⸗Gatten un⸗


