426 III. Buch. 18. Citel. 9. Cap.
Verkaufes enthalten ſind, ſoll in dem Andienzſaale des Gerichtes angeſchlagen werden, auch zwey Monate hindurch daſelbſt angeſchlagen bleiben; und waͤhrend dieſer Zeit ſoll es den Frauen, Ehemaͤnnern, Vormuͤndern, Gegenvormuͤndern, Minde jährigen, Interdicirten, Verwandten oder Freunden, wie auch dem kaiſerlichen Procurator, geſtattet ſeyn, erfor⸗ derlichen Falles auf dem Buͤreau des Hypothekenaufſehers die Eintragungen auf das veraußerte Grundſtuͤck vornehmen zu laſſen, welche alsdann dieſelbe Wirkung haben, als wenn ſie an dem Tage der errichteten Eheſtiftung oder der an⸗ getretenen vormundſchaftlichen Verwaltung geſchehen waͤren; jedoch mit Vorbehalt des nach den obigen Beſtimmungen wider die Ehemaͤnner und die Vormuͤnder in dem Falle ein⸗ tretenden Verfahrens, wo ſie Hypotheken zum Vortheile dritter Perſonen verwilligt haben, ohne ſie dabon zu be⸗ nachrichtigen, daß die unbeweglichen Sachen ſchon in Be⸗ ziehung auf die Ehe oder Vormundſchaft mit Hypotheken beſchwert ſeyen.
2195. Wenn waͤhrend der zwey Monate, binnen welchen der Contract angeſchlagen war, Namens der Frauen, Min⸗ derjaͤhrigen oder Interdicirten keine Eintragung auf die verkauften unbeweglichen Sachen erfolgt iſt: ſo gehen dieſe, ohne wegen des Brautſchatzes der Frau, wegen deſſen, was derſelben demnaͤchſt zum Voraus gebuͤhrt, und was ihr in der Eheſtiftung zugeſagt iſt, oder wegen der Verwaltung des Vormundes, verhaftet zu ſeyn, auf den Kaͤufer uͤber, und es bleibt nur wider den Ehemann oder Vormund erfor⸗ derlichen Falles ein Entſchädigungsanſpruch vorbehalten.
Wenn Namens der erwähnten Frauen, Minderjaͤhrigen oder Interdicirten, Eintragungen ſtatt gefunden haben, zugleich aber aͤltere Glaͤubiger vorhanden ſind, deren Befrie⸗ digung den Kaufpreis ganz oder zum Theil wegnimmt: ſo wird der Kaͤufer in Anſehung des den Gläubigern, an denen die Reihe war, ganz oder zum Theil bezahlten Preiſes voͤllig frey, und die Namens der Frauen, der Min⸗ derjaͤhrigen oder Interdicirten geſchehein Eintragungen werden ganz oder verhaͤltnißmaͤßig geloͤſcht.


