Einleitung.
neuer, bisher unbekannter Mißbraͤuche und Gebrechen gegen alte und bekannte!
Nein, die alte Form, wenn ſie nicht vollig zweck⸗ los und unvernuͤnftig iſt, hat ewig vor einer ganz neugeſchaffnen Eins voraus: die bereits daran bewährte Erfahrung von Jahrhunderten! Der neuen Form kann keine Macht das geben, was die Verbeſ⸗ ſerung der alten erleichtert, und dabey den Geſetzgeber vor Mißgriffen bewahrt, daß naͤmlich die Zeit, dieſe
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große Lehrerin der Völker, daß die lange Anwendung auf
die tauſendfachen Verhaͤltniſſe des Lebens, die Maͤngel und Luͤcken der alten Form praktiſch entdeckt, dagegen aber auch ihren Vorzuͤgen den unzweydeutig ſten
Stempel aufgedruͤckt hat. Wo neue Geſchaͤfte, Sitten
und Verhaͤltniſſe Aenderungen gebieten, da wird der weiſe Geſetzgeber das Fehlende ergaͤnzen, und mit dem bisher Guͤltigen in Uebereinſtimmung zu bringen wiſſen. Er wird gern des kleinen Ruhms einer neuen Schoͤpfung entbehren, und mit weiſer Hand da beſſern, wo nur immer das gaͤnzliche Zerſtören und Umwerfen des Alten vermeidlich iſt.
Die Eitelkeit, etwas Unerhoͤrtes zur Welt zu brin⸗ gen, kann allenfalls dem Philoſophen bey Darſtellung
eines Ideals verziehen werden; aber den Geſetzgeber
nmuß ſie nicht quaͤlen. Wenn jenen vielleicht morgen ein ſcharfſichtiger Gegner widerlegt, oder die ruͤckkeh⸗
rende mens sana ſeiner Nachbeter lächerlich findet:
ſo iſt Schande und Nachtheil ſein; der Geſetzgge⸗


