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weil ſo vieles unter der Herrſchaft des fremden Geſetzes geſchlafen hat. Aber die Fragen, welche der Geſetzgeber zu entſcheiden hat, ehe er die Auf⸗ hebung des Napoleoniſchen Rechts beſchließt und verkuͤndigt, ſind die nehmlichen, welche nach der Einfuͤhrung deſſelben in Frankreich entſtanden, und von den Geſetzgebern dieſes ungluͤcklichen Lan⸗ des, welche man nicht nachahmen darf, und auch nicht wird nachahmen wollen, vernachlaͤſſigt wor⸗ den ſind.
Es wird alſo erſtlich zu beſtimmen ſeyn, ob die Beſtimmungen des Code Napoleon uͤber perſoͤn⸗ liche Rechte, in Anſehung derer welche unter ſeiner Herrſchaft in dieſelben getreten ſind, fortdauern oder aufhoren ſollen? Die im Code Napoleon aufgelegten Reſtrictionen hoͤren auf. Die Frauen werden alſo von der Unfaͤhigkeit erloͤſet, die er uber ſie ausſpricht. So auch treten die Rechte der väterlichen Gewalt von ſelbſt wieder ein. Aber auch in Anſehung der Kinder die zufolge des Code Napoleon emancipirt ſind? Auch in Anſehung des Vermögens, welches die Kinder unter der Herrſchaft des Code Napo⸗ leon erworben haben?


