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Ueber den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland / Von August Wilhelm Rehberg, Königlich Grossbrittanischen Hofrathe und Mitgliede der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen
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genen Geſetzes beendigten Angelegenheiten, viel⸗ teicht zuheſtänben werden. Aber die Folgen, die nach der Herſtellung des alten rechtmaͤßigen Rechts⸗ zuſtandes eintteten, und dieſem wieder eintreten⸗ den Geſetze zuwider laufen, muͤſſen anders beur⸗ theilt werden.

Dieſe ſo einfach und klar ſcheinende Unterſchei⸗ dung iſt leider in der Anwendung den nehmlichen Schwierigkeiten unterworfen, die oben bey der Unter⸗ ſuchung des 2ten Art. des Code Nap. uber die Ruͤck⸗ wirkung der Geſetze, eroͤrtert ſind. Das wiederher⸗ geſtellte alte Geſetz vermag eben ſo wenig das Ge⸗ ſchehene und Vollendete von dem Angefangenen auszuſcheiden, als das aufgedrungene neue Geſetz Napoleons es gekonnt hat. Die Anwendung der aufzuſtellenden Grundſatze wird vielleicht in einer ungleich kleinern Zahl von Fällen zur Sprache kommen: weil die Dauer der Herrſchaft des Na⸗ poleoniſchen Rechts im Vergleiche mit der Dauer des uralten Rechts ſehr unbedeutend iſt; weil die Zerſtoͤrung aller beſtehenden Verhältniſſe durch den Code Napoleon doch nur in einer geringen, vielleicht ſehr geringen Maaße vollzogen iſt, und