Druckschrift 
Ueber den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland / Von August Wilhelm Rehberg, Königlich Grossbrittanischen Hofrathe und Mitgliede der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen
Entstehung
Seite
81
Einzelbild herunterladen

gr

Antheile nach dem Beſtande der nach Einfuͤhrung des neuen Geſetzes eroͤfneten Erbſchaft mit Ein⸗ ſchluß der daraus vormals verſchenkten Guͤter berech⸗ nen duͤrfen. Hier liegt die Ruͤckwirkung nicht in der Anwendung des neuen Geſetzes, ſondern in der Dispoſition ſelbſt. Um alle Zweifel zu he⸗ ben, muͤßte daſſelbe alſo abgefaßt werden: Alle Donationen welche von heute an gemacht wer⸗ den, u. ſ. w.

Wenn man mit den Gegenſtaͤnden ſelbſt fertig iſt, bey welchen die Anwendung der neuen ge⸗ ſetzlichen Beſtimmungen in Frage kommt, ſo blei⸗ ben noch die Punkte uͤbrig, welche die Procedur angehen. Dieſe ſcheinen ſehr leicht zu entſcheiden. Vorſchriften fuͤr den Richter enthalten keine direc⸗ ten Beſtimmungen uͤber die Rechte von Partheyen. Sie dienen nur zur vollſtaͤndigern vder leichtern Ausmittelung der Thatſachen. Sonach muͤßte jeder Richter die ihm ertheilten Vorſchriften von dem Augenblicke an, da er ſie erhalten, befolgen. Wenn aber das alte Recht in gewiſſen Faͤllen den Beweis durch Zeugen verſtattete, wo ihn das neue aufhebt oder doch beſchraͤnkt? Kann man

6