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Ueber den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland / Von August Wilhelm Rehberg, Königlich Grossbrittanischen Hofrathe und Mitgliede der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen
Entstehung
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Geſetzbuches eintreten, werden nach demſelben be⸗ urtheilt, ohne die fruͤhern nunmehr unguͤltigen Dispoſitionen auf den Fall, zu beachten. Ent⸗ haͤlt z. B. ein vor Einfuͤhrung des neuen Geſetzes rechtsbeſtaͤndig errichtetes Teſtament/ welches durch einen Todesfall Wirkſamkeit erhalten hat, eine Subſtitution, die durch das neue Ge⸗ ſetz vernichtet iſt, ſo wird ſie als nicht geſchrieben angeſehen: der fideicommiſſariſche Beſitzer wird uneingeſchraͤnkter Eigenthuͤmer. Teſtamentariſche Dispoſitionen, welche dem neuen Geſetze zuwider laufen, werden als nicht geſchrieben angeſehen, oder nach neueren Beſtimmungen(z⸗ B. des Pflichttheils) reducirt.

Eine ſolche Erklärung enthält ſchon ſehr viele Haͤrte, und hat offenbare Ungerechtigkeiten zur Folge. In vertrauensvoller Sicherheit leben alle Menſchen fort, bis zu denen die Kennt⸗ niß eines neuen Rechtsſyſtems nicht dringt. Ihrer aller gerechte Erwartungen werden ge⸗ taͤuſcht. Die Vorausſetzungen werden vernichtet, in Ruͤckſicht auf welche ſie gehandelt oder un⸗ terlaſſen haben, Dispoſitionen zu machen, zu