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Ueber den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland / Von August Wilhelm Rehberg, Königlich Grossbrittanischen Hofrathe und Mitgliede der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen
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Zweytens, können geſetzliche Beſtimmun⸗ gen über Ereigniſſe, bey denen der Menſch von ſeiner Befugniß frey zu handeln, keinen Gebrauch gemacht hat, abgeaͤndert werden: z. B. die Inte⸗ ſtaterbfolge.

Iſt nun die hieraus entſpringende Verände⸗ rung des Zuſtandes aller, die in Beziehung auf alte Rechte und Gewohnheiten, Geſchaͤfte angelegt hatten, und in Anſehung dieſer nicht mehr zuruͤcktreten oder abaͤndern koͤnnen, eine unterſagte Ruͤckwirkung? oder darf ſich niemand beklagen, der das Gegentheil von allem erfaͤhrt, was die Geſetze ihm zuſagten? ſobald dieſe Ge⸗ waltthätigkeit nur an dem veruͤbt wird, was in der phyſiſchen Welt noch nicht zu ſehen war, und jeden wirklich ergriffenen Beſitz ſchont.

Eben ſo unbeſtimmt iſt der Ausdruck in Anſe⸗ hüng des dritten Punkts. Die Befugniſſe der Menſchen in Anſehung willkührlicher Handlungen werden veraͤndert: der Pflichttheil z. B. wird er⸗ hoͤhet: Subſtitutionen werden verboten. Unzaͤh⸗ lige, der freyen Dispoſition bis dahin uͤberlaſſene