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Ueber den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland / Von August Wilhelm Rehberg, Königlich Grossbrittanischen Hofrathe und Mitgliede der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen
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die erſt nach dem Erlaſſe des neuen Geſetzes geboh⸗ ren werden, oder in die Verhaͤltniſſe eintreten, welche neuen Beſtimmungen unterworfen ſind.

Auf der andern Seite laͤßt ſich behaupten: das Geſetz ergreift alle unter ihm ſtehende Perſo⸗ nen, und veraͤndert ihren Zuſtand, ihre Verhaͤlt⸗ niſſe, von dem Augenblicke an, da es erlaſſen wird. Es wirkt nicht zuruͤck, auf vollzogne Ge⸗ ſchaͤfte: aber es nimmt fuͤr die Zukunft die Be⸗ fugniß zu aͤhnlichen. Wenn das neue Geſetz ſagt: die Ehefrau ſoll einer Autoriſation des Mannes beduͤrfen, ſo kann nicht entgegnet wer⸗ den:ich habe unter andern Bedingungen geheira⸗ thet; das Eherecht das ich erlangt habe, verlangt. etwas andres. Der Vater der den Nießbrauch des Vermoͤgens ſeiner Kinder hatte, kann nicht behaupten, daß er ein fortdaurendes Recht daran erlangt habe. Vielmehr wird mit den alten Ge⸗ ſetzen, die alle dieſe Beſtimmungen begruͤndeten, auch das erworbne Recht vernichtet. Das neue Geſetz beſtimmt, daß Vater, Sohn, Frau, et⸗ was andres von jetzt an ſeyn ſollen, als ſie bisher waren,

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