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Ueber den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland / Von August Wilhelm Rehberg, Königlich Grossbrittanischen Hofrathe und Mitgliede der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen
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ziehen, der die Provincial⸗Geſetze des Orts kennt, und kennen muß, ſo gut als jeder ein allgemeines Recht kennt.

In den Faͤllen, wo aus der Ungleichheit der Rechtsbegriffe und Grundſätze in verſchiedenen Theilen Eines Reichs, große Unbequemlichkei⸗ ten entſtehen, laͤßt ſich durch einzelne Verfü⸗ gungen helfen. Solche einzelne Anordnungen wirken ſehr wohlthaͤtig: aber nur wenn ſie nach Erwagung aller Umſtaͤnde, und in Beziehung auf alle Verhaͤltniſſe getroffen werden.

So wird es zum Beyſpiele von den Rednern, die den Code Napoleon der geſetzgebenden Ver⸗ ſammlung feyerlich empfohlen, als ein großes Uebel dargeſtellt, daß die Begriffe uͤber Mobiliar⸗ Vermoͤgen und Immobilien, in den verſchiednen Coutumes ſo ſehr von einander abwichen*). Das mogte es ſeyn: denn die Rechte der Inteſtat⸗ Erben hiengen von der Beſtimmung jener Begriffe

*) Treithard in den Motifs Tom. 4. p. Z.