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Ueber den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland / Von August Wilhelm Rehberg, Königlich Grossbrittanischen Hofrathe und Mitgliede der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen
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ab: und die zufällige oder abſichtliche Verande⸗ rung des Aufenthalts konnte daher weſentliche Folgen bey Todesfaͤllen nach ſich ziehen. Mit Einem Edicte von wenigen Zeilen war dieſem Ue⸗ bel abzuhelfen. Die Verſchiedenheit des Rechts in Anſehung der väterlichen Gewalt hatte große Inconvenienzen. In einigen Provinzen des Pays de Coutumes ward dem Vater der Genuß der eig⸗ nen Guͤter ſeiner Kinder uͤber 14 Jahren nicht zu⸗ geſtanden, welche ihm nach dem DProit écrit und einigen andern Droits coutumiers gebuͤhrte. Ei⸗ nige Gerichtshoſe erklaͤrten dieſes Recht der väter⸗ lichen Gewalt fuͤr perſoͤnlich, und dehnten es auf entfernte Guͤter aus: dahingegen ein anderer Ge⸗ richtshof vielleicht ſolche Guͤterverhältniſſe für Real⸗ Rechte hielt, und dem Sohne die Dispoſition zuſprach: ſo daß die in verſchiednen Provinzen be⸗ legenen Guͤter des nehmlichen Beſitzers, in einer und derſelben Verhandlung widerſprechenden Er⸗ kenntniſſen unterzogen werden konnten, und man nicht wußte, mit wem man rechtsbeſtaͤndiger Weiſe contrahiren duͤrfe*).

*) Dieſes ſehr intereſſante Verhaͤltniß iſt in Merlin