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Ueber den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland / Von August Wilhelm Rehberg, Königlich Grossbrittanischen Hofrathe und Mitgliede der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen
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wäre der Entwurf des Cambacérès, der keinen Artikel enthielt, wodurch das alte Recht aufgeho⸗ ben würde, noch ertraͤglicher geweſen, als ein neues Geſetbuch, das auf Vollſtndigkeit unb Alleinherrſchaft Anſpruch macht.

Aber eben dieſes war der nächſte Endzweck der Unternehmung. Nach den Abſichten der herrſchen⸗ den Parthey ſollte das alte Recht wo moglich ganz vertilgt werden. Der neuen Code ſollte ein neues Recht ſchaffen, um die Zerſtorung alles Beſtehenden zu vollenden, und zu ſanctioni⸗ ren. Aber die Verfaſſer des Entwurfes, unter denen ſich Maͤnner von den tiefſten Einſichten, der geſundeſten Beurtheilung, und den reinſten Ab⸗ ſichten befanden, haben beſſer gewußt, als ihre Committenten, was menſchliche Bemuͤhungen zu leiſten vermoͤgen, und was ihre Nation bedurfte. Anſtatt alles vollends wegzuſchaffen, was noch vom Alten ſtehen geblieben war⸗ oder wieder eingefuͤhrt werden konnte, ſind ſie zu den Beſtimmungen des

zet de Code Civil, von Crussaire. Paris 1602.

pas · 5 ff·