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nicht ſtatt findet, ſo folgt daraus, daß deſſen Emanzi⸗ pation nicht widerrufen werden kann.
6) Der Art. 1308 dehnt die Verfuͤgung des Art. 387 auf
alle Verbindlichkeiten aus, die ein minderjähriger Kuͤnſtler
oder Handwerker in Bezug auf ſeine Kunſt oder ſein Hand⸗
werk eingegangen iſt. 5 167.
Ergiebt ſich aus der Reduktion der von dem emanzipir⸗ ten Minderjährigen eingegangenen Verbindlichkeiten der Beweiß, daß der Emanzipirte noch nicht im Stande ſei, ſich ſelbſt vorzuſteben, ſo kann die Emanzipation in der⸗ ſelben Form, in welcher ſie ertheilt worden, widerrufen werden.
Der wieder unter Vormundſchaft geſetzte Emanzipirte kann nicht zum zweitenmale emanzipirt werden.
Locré, VI. 393. Proces-verbal du 6 brumaire 1.
1) Alſo wer durch eine vaterliche Erklarung emanzipirt worden, tritt durch eine ähnliche Erklärung, und wer durch eine Berath⸗ ſchlagung des Familien Raths emanzipirt worden, durch eine ähnliche Berathſchlagung wieder unter die Vormundſchaft zu⸗ ruͤck. Aus dem Art. 485 ergiebt es ſich, daß, wer durch die Ehe ipso jure emanzipirt worden iſt, nicht mehr unter Vormundſchaft geſetzt werden kann.
2) Dieſer Wiederruf kann nur ſtatt finden, wenn eine ge⸗ richtliche Reduktion der von dem Minderjährigen eingegange⸗ nen Verbindlichkeiten vorhergegangen iſt.
3) Der Widerruf iſt ſelbſt in dieſem Falle nur fakultativ.
4) Die Homologation der Gerichte iſt nicht erforderlich. Findet ſich aber der Emanzipirte beſchwert, ſo kann er gegen den Wiherruf bei den Gerichten einkommen.


