32
nach der Trennung? die Geſetze haben zwar immer die zweite Ehen aus einem unguͤnſtigen Geſichtspunkte betrachtet, allein ohne zu unterſuchen, ob dieſe Misgunſt ſich nicht auf ein Vorur⸗ theil gruͤndet, und eine zweite Ehe nicht oft ein Beweiß der Zärtlichkeit für die Kinder war, ſo iſt es hinreichend zu be⸗ merken, daß hier nicht von einer Gattin die Rede iſt, die der Tod ihres Beſchuͤtzers und Freundes beraubt hat, und deren Herz, noch mit dem Gefuͤhl der Liebe angefullt, jede Idee einer neuen Neigung mit Bitterkeit zuruͤckſtößt. Es iſt von Ehegatten die Rede, die, gezwungen ihr vergangenes Le⸗ ben zu vergeſſen und ſich eine neue Exiſtenz zu ſchaffen, ſich nur allzu oft dem Laſter in die Arme werfen werden, wenn ihnen eine rechtmaͤßige Neigung verboten iſt. Es kommt darauf an, uͤber das Gluͤck und Ungluͤck der Aeltern zu entſchei⸗
den; kann dies letzte aber, ſo wie wir es erwieſen haben, nur
durch die Scheidung vermieden werden, ſo kann von einem
entgegengeſetzten Intereſſe der Kinder weiter keine Rede ſeyn. 6) Nachdem ſomit die erſte Frage bejahend entſchieden war, ſchritt
man zur Unterſuchung der zweiten Frage.
Soulte die Eheſcheidung nur wegen beſtimmten Urſachen, oder auch wegen Unverträglichkeit des Charakters, oder mit gegenſeitiger Ueber⸗ einſtimmung ſtatt finden?
Die Debatten uͤber dieſe einzige Frage fuͤllen 50 Seiten
in dem VerbalProzeß. Wir ſind um ſo mehr genoͤthigt, die von
beiden Seiten angefuͤhrte Grunde kurz gegeneinander zu ſtellen, als ſich aus dieſer Diskuſſion allein der wahre Geſichtspunkt ergiebt, aus welchem man bei der Entſcheidung ausgegangen iſt. Ueberhaupt geben uns dieſe Vorfragen Gelegenheit, das ganze Syſtem der Geſetzgebung in Betreff der Eheſchei⸗ dung darzuſtellen, und wir werden uns nachher bei Eroͤrte⸗


