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der ſtrafbare Theil doch einige Ruͤckſicht verdienen? Kann er nicht auch, durch Nachdenken gebeſſert, eine Gefaͤhrtin finden, fuͤr welche ſein Herz zu Empfindungen fähig waͤre, die er der erſten Gattin verſagt hatte? Man hat nur einen Einwurf gemacht— die Möglichkeit der Wiedervereinigung. Allein wie viele Trennungen und wie wenig Verſoͤhnungen haben nicht die Annalen der Jurisprudenz aufgezeichnet. Wie ſchwer iſt nicht jede Annäherung? Die Klage auf Trennung ſetzt ſchon außerordentlich erbitterte Gemuͤther voraus; die Dis⸗ kuſſion derſelben vermehrt noch dieſe Erbitterung; die Aus⸗ einanderſetzung der gegenſeitigen Anſpruͤche nach der Trennung gewaͤhrt ihr neue Nahrung. Endlich wird jeder von bei⸗ den Ehegatten, einſam, von der Ruͤckerinnerung, oft von Reue gequaͤlt, von der Begierde angetrieben, dieſe Leere auszu⸗ fullen, ohne Hoffnung, eine Verbindung anzuknuͤpfen, welche die Geſellſchaft anerkennen wuͤrde, auf gewiſſe Art gezwun⸗ gen, der Zerſtreuung nachzugehn, nach und nach zu gllen Aus⸗ ſchweifungen herabſinken; wenigſtens wird dies das Schick⸗ ſal aller gemeinen Seelen ſein, die in ſich ſelbſt nicht Kraft genug finden, um dem Drang der Verſuchungen zu wider⸗ ſtehn. Wenn man aber beinahe kein Beiſpiel von Ausſoͤh⸗ nungen hat, wenn dieſe ſeltene Wiedervereinigungen ſcanda⸗ loͤſer als die Trennungen ſelbſt waren, ſo ſah man im Ge⸗ gentheil an Orten, wo die Eheſcheidung erlaubt war, nicht ſelten zwei ungluͤckliche Weſen, Opfer heftiger Leidenſchaften, nach der Scheidung anderweitige Ehen ſchließen, auf welche kein Zeichen der Reue gefolgt iſt. Was die Gatten betrifft, ſo iſt daher in Hinſicht auf ſie die Scheidung ohne Wiederſpruch der Tren⸗ nung vorzuziehn. Allein fragt man, was wird aus den Kindern werden? Wir antworten; was wird aber aus den Kindern


