Gegenwaͤrtige Ausgabe jſt daher durchaus nach dem Geſetz vom 3 September 1807 geordnet, wodurch das Publikum fuͤr den kleinen Verzug, der durch dieſe Abaͤnderungen verurſacht ward, hinlaͤnglich entſchaͤdigt wird. Der Anhang, welcher die ſeit dem Druck er⸗ ſchienene, ins CivilRecht einſchlaͤgige, Verordnungen enthaͤlt, wird deshalb mit dem ausfuͤhrlichen Sachre⸗ giſter nachgeliefert, weil wir um der Vollſtändigkeit willen auch noch diejenige Geſetze darinn aufnehmen werden, welche noch in dieſer Sitzung dem Geſetz⸗ gebenden Koͤrper zur Genehmigung vorgelegt werden.
Druckschrift
Kodex Napoleon / übersetzt und kommentirt von F. Lassaulx, ordentl. Professor an der hohen Schule der Rechte in Koblenz
Seite
552
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