Teil eines Werkes 
Erste Abtheilung, Privatrecht : Erster Theil (1809)
Entstehung
Seite
410
Einzelbild herunterladen

d

Conſulte vom 26. Vendemaite I1, und 13. Februar 1808 an. Franzoſe iſt der Ausländer, der ſich in dem an⸗ gefuͤhrten Falle befindet, ſobald er ſich mit Erlaubniß der Regierung in Frankreich niedergelaſſen hat; Staats⸗ buͤrger konnte er der Conſtitution vom Jahr 8 zufolge erſt nach 10 Jahren werden; aus beſonderer Veguͤnſtigung bewilligen ihm aber obige Senatus Conſulte jene Eigen⸗ ſchaft bereits nach einem Jahr. Dieſer Unterſchied iſt

jedoch zur richtigen Verſtaͤndlichkeit des Art. 31 ſechr * 6 8

wichtig. §. 46. Art. 108 des Coder.

Das Geſetz bedient ſich hier des Wortes curateur und nicht des Ausdrucks tuteur(Art. 5o5]) weil zur Zeit, als der Titel des Wohnſitzes dekreꝛirt ward, der von der Interdiktion noch nicht abgeſchloſſen war.

. 55. Art. 59, 60 des Coder.

Capitaine heißt der Kommandant eines betraͤchtli cheren SeeFahrzeuges; die Kommandanten kleinerer Fahrzeuge heißen maitres auf dem Ozean, patrons u dem Mit⸗ telmeer.

Die Equipage Rolle iſt das geneichniß aller auf dem Schiffe befindlichen Perſonen, welches vor der Ab⸗ fahrt abgeſchloſſen wird⸗

Authentiſch ſind die von dem Art. 60 erforderte Ausfertigungen, wenn ſie von einem dazu qualifizirten Be⸗

amten,(demjenigen, der den Akt aufgenummen hat,) be⸗

glaubigt ſind. 5. 56. Uro. 9.

Die Verfügung des Art. 170 iſt auf denjenigen Fran⸗ zoſen nicht anwendbar, der ſeinen wirklichen Wohnſitz im

Auslande vhat und dennoch Franzoſe geblieben iſt.(. 41.

No. Z. Litt. e) denn nach dem Art. 166 ſollen die Publi