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J. A. L. Seidenstickers̕ Herzogl. Sachs. Weim. Hofr. u. ord. Prof. d. Rechte zu Jena, wie auch Beysitzers d. Herz. Sächs. gemeins. Hofger., des Schöppenstuhls und der Juristen-Facultät daselbst Einleitung in den Codex Napoleon : handelnd von dessen Literatur, Geschichte, Plan und Methode, Verbindung mit der übrigen französischen Legistlation, Quellen, Verhältnis zu den älteren Gesetzen und Rechte, zu den supplementarischen Dispositionen und zur Doctrin, Verbreitung
Entstehung
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Von der Verbreitung des C. N. 4

9 22 . 22.

Wie wird es gehen, wenn man in Deutsch-

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land weder den C. N. zu adoptiren, noch sich auf eine eigene Verbesserung der Civillegislation ein- zulassen Lust hättee sondern es passiver Weise ferner lieber mit ansehen wollte, wie die Sache des Civilrechts, ohne thaätige Einmischung der Regierung, ihren bisherigen Lauf behalte? In diesem Falle, welcher jedoch nicht leicht eintrer ten möchte, wird gleichwohl ein grolser Theil von dem, was der C. N. enthält, und was sich durch den Geist der Zeit von selbst geltend machen wird, übergehen; zwar nicht durch unmittelbares Wirken der Legislation, aber doch, unter deren Zulassung, durch das starke Mittel der doctrinellen Jurispru-

denz.

Wie gewaltig dieses Mittel, sobald die Legis- lation ihm lieber Spielraum liels, als selbst thätig war, bisher schon in Deutschland gewirkt, und wie die bloſse Doctrin bisher dem Geiste der Zeit mit ziemlichem Erfolge nachzustreben gewulst hat, ist bekannt genug. Dieses Mittel wird auch ferner

seinen Dienst nicht versagen; insonderheit seitdem

curators bey dem Cassationshofe zu Paris,(Vorher Lelirer der Rechte bey der Centralschule des Roer-Departements,

und noch früher Professox der Rechte zu Bonn,) genannt