Literatur des C. N. 5
UÜbersicht der Bücher, für Ausmittelung eines schicklichen Fachwerks gesorgt worden. Stoff ist- zu einem solchen Unternehmen, bey der ungemei- nen Lebhaftigkeit des literarischen Verkehrs in je- nen Gebieten, in Menge vorhanden. Nun könnte ich mich hier II. zwar lediglich auf die Literatur qes Code civil und nachmaligen Code Napo- léon einschränken. Aber ich bin nicht ohne Grund weiter gegangen. Dieser Codex ist eng verwandt
mit dem Code de commerce und mit dem
dennoch nicht behaupten, daſs damit dem Bedürfniſs einer eigenen Literatur des französischen Rechts, bereits abgehol- fen sey.— Zwar befindet sich auch im ersten Bande dey Bibliothdèque des étudians en droit(Paris, 1805.) eine bibliographische Notiz der vorzüglicheren Werke im Fache der alten, mittleren und neuen Legislation und Ju- risprudenz. Spaäterhin hat Rondonneau zweymal ein Ver- zeichniſs der juristischen Schriften, welche zu Paris im Dépôt des lois verkauft werden, drucken lassen. Das erste Verzeichniſs ist vom Julius 1806, das andere vom November 1807. Auch ist den Lettres sur la profes- sion d'avocat par M. Camus eine Bibliotheque choisie des livres de droit angehängt worden. Fer- ner werden die Inrtitutiones iuris civilis Napoleonei von Hn. Dr. Ernst Spangenberg zu Göttingen, der öffentlichen Ankündigung zu Folge, auch eine zw'eckmäfsige Literatur, jedoch nur füt den Codex Napoleon, enthalten; und man hat Grund, von diesem jungen Gelehrten etwas Gutes zu erwarten. Ich hoffe aber gleichwohl nichts Uberflüssi-
ges mit diesem Capitel hier unternommen zu haben,


