Jahrgang 
1
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Vorrede.

bin. Demohngeachtet hoffe ich, daß man ihr die Brauchbarkeit nicht ganz abſprechen, und daß man dieſen meinen erſten ſchriftſtelleriſchen Verſuch um ſo eher mit Nachſicht beurtheilen wird, als man ihn, wenn auch nicht als eine durchaus gelunge⸗ ne Arbeit, doch vielleicht als die Grundlage zu einer vorzuͤglichern Ueberſetzung wird anſehen koͤnnen.

Zum Schluſſe habe ich noch einige Worte uͤber die Weglaſſung des verſprochenen Sachregi⸗ ſters zu ſagen. Ich kann es nicht leugnen, daß ich wegen der zweckmaͤßigen Einrichtung dieſes Regiſters lange in Verlegenheit war. Sollte ich ein moͤglichſt vollſtaͤndiges Regiſter ausarbeiten, etwa wie dasjenige, welches zu der officiellen Ue⸗ berſetzung fuͤr das Koͤnigreich Weſtphalen gehoͤrt? Oder ſollte ich, wie Daniels, ein ganz kurzes Regiſter liefern? Oder ſollte ich hierin einen Mit⸗ telweg einſchlagen, etwa wie Spielmann? Wel⸗ ches Verfahren ich erwaͤhlen wollte, uͤberall ka⸗ men mir Zweifel und Bedenklichkeiten entgegen. Ein vollſtaͤndiges Regiſter wird leicht eben ſo ſtark oder noch ſtaͤrker, als das Geſetzbuch ſelbſt, indem viele Artikel unter mehreren Worten des