Teil eines Werkes 
[Erste Abtheilung] (1808)
Entstehung
Seite
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6 1. Buch. 1. Titel. 2. Kapitel.

turaliſation; 2) durch die vom Kaiſer nicht autoriſirte Annahme eines von einer fremden Regierung ertheilten Staats⸗Amtes; 3) end⸗ lich durch jede im Auslande ohne Abſicht der Rückkehr gemachte Riederlaſſung.

Handels⸗Niederlaſſungen können nie angeſe⸗ hen werden, als ſeyen ſie ohne Abſicht der Rück⸗ kehr gemacht.

18. Der Franzoſe, welcher die Qualität eines Franzoſen verloren hat, kann dieſelbe ſtets wieder erhalten, wenn er mit Autoriſation des Kaiſers nach Frankreich zurückkehrt und erklärt daß er ſich daſelbſt feſiſetzen und auf jeden dem franzöſiſchen Geſetz zu widerlaufenden Vorzug Berzicht thun will.

19. Eine franzöſiſche Frauensperſon, die ei⸗ nen Ausländer heirathet, nimmt den Stand ihres Mannes an⸗

Wird ſie Wittwe, ſo erlangt ſie wieder die Qualität einer Franzöſin, wenn ſie anders in Frankreich wohnt, oder mit Autoriſation des Kaiſers dahin zurückkehrt, und erklärt daß ſie ſich daſelbſt feſtſetzen will⸗(1)

20. Die Individuen, welche in den durch die Art. 10, 18 und 19 beſtimmten Fällen die Qua⸗ lität eines Franzoſen wieder erhalten, können dieſelbe erſt nach Erfüllung der ihnen durch dieſe lrtikel auferlegten Bedingungen und nur zur Aus⸗

2 5I (1) Siehe Art. 12.