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Gesetzbuch Napoleons / nach dem officiellen Texte übersetzt von Daniels, Substituten des kaiserlichen General-Procurators bey dem Cassations-Hofe in Paris
Entstehung
Seite
688
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II. Erklaͤrung einiger Kunſtwoͤrter.

Aliquoter Theil, pars quota, ein Theil der im Verhaltniſſe zu dem Ganzen ſteht, z. B. ein Drittel, Viertel. Bordereau, 1) ein Auszug aus irgend einer Urkunde; 2) Sor⸗ tenzettel.

Contradictoriſch nennt man, wenn beyde Partheyen mit ihren Antragen und Vertheidigungen gehoͤrt werden.

Executoriſch, vollſtreckbar, faͤhig exequirt zu werden.

Handlungsgeſellſchaft, fur halbe Rechnung. Es iſt nicht nothwendig, daß dieſelbe gerade fuͤr halbe Rech⸗ nung eingegangen ſey, da nach Art. 48. es von der Uebereinkunft der Partheyen abhaͤngt, die gegenſeitigen Antheile an Gewinn und Verluſt zu beſtimmen.

Miniſterium, oͤffentliches. Unter dieſem Ausdrucke ver⸗ ſteht man die kaiſerlichen Procuratoren bei den Gerichts⸗ hoͤfen und Tribunaͤlen.

Vacation, Art. 624. Diaten, Termine.

Verbalproceß, Protocoll.