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Gesetzbuch Napoleons / nach dem officiellen Texte übersetzt von Daniels, Substituten des kaiserlichen General-Procurators bey dem Cassations-Hofe in Paris
Entstehung
Seite
685
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Taution iſt Sicherheitsbeſtellung durch Buͤrgen; doch kann ſie auch durch eine Summe baaren Geldes geſchehen⸗ Art. 167.

Concluſionen nennt man Ddie rechtli chen Antraͤge der Partheyen und des oͤf

Contradict

Contu ſprochen werden; contradictoriſche kennt⸗

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niſſe, welche auf die gehoͤrten Antraͤge beider Theile er⸗ laſſen werden.

jenige Ort, wo jemand ſeine Haupt⸗ niederlaſſung hat, und wohl von dem einſtweiligen Aufent⸗ haltsorte(residence) zu unterſcheiden; doch wird auch oͤfters ein Domicil conſtituirt, zur Vollziehung eines Rechtsgeſchaͤftes,

dies heißt dann erwaͤhltes Domicil lymnen élu), zum

Unterſchied von dem wirklichen(domicile réel!) und hat nur fuͤr die Acte Wirkung, fuͤr welche es eeun worden.

Sinregiſtrirung bedeutet im Allgemeinen jede Einſchreibung in dazu beſtimmte Regiſter, im Beſondern aber jene, von der eine gewiſſe Abgabe erhoben wird. Art, 67. 163. 193, 537. 841. 1020.

Sintragung, ſ. Einregiſtrirung.

Sinzeichnungsabgabe, ſ. Einregiſtrirung.

Gefangenenliſte, Art. 789. Ecrou heißt die in dieſelbe ein⸗ zutragende Nachricht uͤber den Verhafteten, deren Erforderniß in dem ebengedachten Artikel beſtimmt iſt.

Gerichtsbote, Huissier, dieſer hat eine doppelte Function. Als Gerichtsbote, durch welchen die verſchiedenen in dem

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eſſe vorkommenden Inſinuationen geſcheher n, iſt er, vom Gericht abhaͤngig; als Beamter der von der rechenden Macht genau getrennten vollziehenden Ma ſteht er eini⸗ germaßen allein, und hat die im Art. 517 5 beſtimmten geſetzlichen Vorſchriften, ohne Dazwiſchenkunft des Gerichts, zu behbn⸗ hten.

ewaͤhrleiſtung(Garantie). Sie kann von doppelter Art hr Die einfache, wenn der Gewaͤhrsmann nur als Intervenient 1 der urſpruͤnglich Beklagte jedoch im Proceſſe befanger die foͤrmliche, wenn der Ge⸗ waͤhrsmann an die Stelle des Beklagten tritt, und Letzterer entlaſſen wird. Art. Huiſſier, ſ. Gerichts Interdiction, wird von Hrn. Erhard h ſion verwechſelt; obgleich beyde doch ſ Interdict on iſt eine correctionelle S Interdici waͤhrend ſeiner Inter

ſeiner Geſchaͤfte. Suspenſion iſt

aufig mit der Suspe ſehr verſchieden ſind. 3 und beraubt

ines Titels und

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eine Discipli⸗