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Gesetzbuch Napoleons / nach dem officiellen Texte übersetzt von Daniels, Substituten des kaiserlichen General-Procurators bey dem Cassations-Hofe in Paris
Entstehung
Seite
26
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5 I. Buch. II. Tit. Von den Aeten des Civil⸗Standes.

38. Jeder, der ein neugebornes Kind findet, iſt verbun⸗ den, es dem Beamten des Civil⸗Standes, mit den Kleidun⸗ gen und andern bey dem Kinde geſundenen Effecten zu über⸗ nefern, und alle Umſtände der Zeit und des Ortes, wo er

es gefunden hat, anzugeben.

Erſter Titel. Von den Vornahmen.

Art. 1. Von der Verkündigung des gegenwaͤrtigen Geſetzes anzurechnen, können allein die Nahmen, welche in den verſchiede⸗

nen Calendern gebräuchlich ſind, und jene der in der alten Ge⸗

ſchichte bekanuten Perſonen, als Vornahmen in den Regiſtern des Civil⸗Standes ang nommen werden, welche beſtimmt ſind die Ge⸗ burt der Kinder zu conſtatiren; und es iſt den oͤffentlichen Beam⸗ ten unterſagt, andere in ihren Aeten auzunehmen.

2. Jeder, der gegenwärtig als Vornahmen den Nahmen einer eriſtirenden Familie oder jeden andern Nahmen führt, der nicht in der Bezeichnung des erſten Artikels begriffen iſt, kann die Veränderung deſſelben verlangen, nur muß er die Verfügungen des gedachten Artikels beobachten.

3. Die Veränderung geſchicht zu Folge eines Urtheils des Bezirks⸗Gerichts, welches die Berichtigung des Actes des Civil⸗ Staudes verordnet.

Dieſes Urtheil wird nach Anhörung des kaiſerlichen Proeurators auf eine einfache Bittſchrift desjenigen erlaſſen, welcher die Ver⸗

anderung nachſucht, wenn er großjährig oder emancipirt iſt, und feiner Eltern oder ſeines Vormundes, wenn er minderjährig iſt.

Zweyrer Titel. Von den Veränderungen der Geſchlechts⸗Nahmen.

4. Jeder, der einige Urſache hat, ſeinen Geſchlech ts⸗Nahmen zu verändern, muß ein durch Gründe unterſtütztes Geſuch an die Regierung einſenden. 5. Die Regierung entſcheidet hierüber in der Form, welche für Regierungs⸗Verordnungen vorgeſchrieben iſt.

6. Wenn ſie das Geſuch bewilliget, ſo erlaubt ſie durch einen in der⸗ ſelben Form erlaſſenen Beſchluß die Veränderung des Geſchlechts⸗Nah⸗

die