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89 Nachſchrift. Der Herausgeber hatte die vorſtehenden Erdͤrte⸗ rungen einem feiner gelehrten Freunde zur Beurthei⸗ lung vorgelegt, und erhielt von ihm die nachſtehenden
Bemerkungen, weiche er dem Publikum um ſo weni⸗
ger vorenthalten zu muͤſſen glaubt, als ſelbige eine von ſeiner Anſicht ganz verſchiedene Anſicht von ein
paar hier nur beilaͤufig erklaͤrten Stellen des Code Napoléon enthalten. Die Sache iſt zu wichtig, als daß man nicht gleich zwei verſchiedene Meinungen zu⸗
ſammenſtellen ſollte.—
„—— Mit Ihrer Erkiaͤrung der Artikel „340 und 762 des Code Napoléon bin ich
„durchaus nicht einverſtanden, und noch weni⸗
„ ger mit der Anwendung, die Sie davon auf „ das Koͤnigreich Weſtphalen machen.
„Ich glaube:
Die Erforſchung der Vaterſchaft iſt auf den Fall der Entfuͤhrung abſo⸗ lut eingeſchraͤnkt: in allen andern Faͤllen kann nur die freiwillige An⸗ erkennung der Paternitaͤt bei un⸗ ehelichen Kindern die Anſpruͤche der⸗ ſelben auf Alimente und Erbfolge begruͤnden.
„Aus dem Vortrage von Duveyrier*) „erhellt das deutlich: Ces procs(naͤmlich die „Hurenprozeſſe) étoient la honte de la „justice et la désolation de la so-
„Ciété. Les présomptions, les „indices, les conjectures érigées
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3 —. 360. 9.
— 4 7 3 68 4 1 *) Code civil eontenand la ſärie dos Noir. Tam, I. pag. 359:
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—õ mõẽäüyy


