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Napoleons Gesetzbuch
Entstehung
Seite
80
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60 I. Buch. 10. Titel. 2. Cap.

ſich vertreten zu laſſen; doch kann der Bevollmaͤchtigte nicht mehr als Eine Perſon vertreten.

413. Jeder berufene Verwandte, Verſchwaͤgerte oder Freund, der ohne geſetzliche Entſchuldigung nicht erſcheint, verfaͤllt in eine Geldſtrafe, die nicht uͤber funfzig Francs betragen darf, und von dem Friedensrichter, ohne dagegen ſtatt findende Appellation, angeſetzt wird.

414. Wenn eine hinreichende Entſchuldigungsurſache ein⸗ tritt, und man es doch rathſam findet, das abweſende Mit⸗ glied entweder noch abzuwarten, oder durch einen Andern zu erſetzen: ſo kann in dieſem Falle, wie in jedem andern, wo das Intereſſe des Minderjaͤhrigen es zu erfordern ſcheint, der Friedensrichter die Zuſammenkunft ausſetzen, oder dazu

einen andern Zeitpunkt beſtimmen,

415. Geſetzlich wird die Verſammlung bey dem Frie⸗ densrichter gehalten, in ſo fern er nicht ſelbſt einen andern Ort beſtimmt. Um etwas zu beſchließen, iſt die Gegenwart von wenigſtens drey Vierteln der berufenen Mitglieder erforderlich.

416. Bey dem Familienrathe hat der Friedensrichter den Vorſitz. Seine Stimme wird mitgezaͤhlt, und gibt im Falle der Stimmengleichheit den Ausſchlag.

417. Beſitzt der Minderjaͤhrige, welcher im Königreiche ſeinen Wohnſitz hat, Vermoͤgen in den Colonien, oder umge⸗ kehrt: ſo wird die beſondere Verwaltung dieſes Vermoͤgens einem eigenen Vormunde anvertrauet.

In dieſem Falle ſind dieſe beyden Vormuͤnder von einan⸗ der unabhaͤngig, und fuͤr ihre gegenſeitige Verwaltung einander nicht verantwortlich.

418. Der Vormund handelt und verwaltet, als ſolcher, von dem Tage ſeiner Ernennung an, wenn dieſelbe in ſeiner Gegenwart geſchehen war, außerdem aber von dem Tage an, wo ihm dieſelbe bekannt gemacht wurde.

419. Die Vormundſchaft iſt ein perſoͤnliches Amt, und geht auf die Erben des Vormundes nicht uͤber. Dieſe ſind nur fuͤr die Verwaltung ihres Erblaſſers verantwortlich, und, wenn ſie volljaͤhrig ſind, verbunden, dieſelhe fort⸗ zuſetzen, bis ein neuer Vormund beſtellt iſt,