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Napoleons Gesetzbuch
Entstehung
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66
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66 I. Buch. 8. Titel. 1. Cap.

des, kann von allen denjenigen, die ein Intereſſe dabey haben, beſtritten werden.

3 40. Die Nachforſchung, wer Vater eines Kindes ſey, iſt verboten.

Nur in dem Falle einer Entfuͤhrung kann der Entfuͤhrer, auf Anſuchen der Intereſſenten, fuͤr den Vater des Kindes erklaͤrt werden, wenn der Zeitpunkt der Entfuͤhrung mit dem der Empfaͤngniß uͤbereinſtimmt.

341. Die Nachforſchung, wer die Mutter eines Kindes ſey, iſt geſtattet.

Das Kind, welches Jemanden als ſeine Mutter in An⸗ ſpruch nimmt, muß den Beweis fuͤhren, daß es eben das⸗ jenige ſey, womit dieſe niedergekommen iſt.

Zur Fuͤhrung dieſes Beweiſes durch Zeugen ſoll es jedoch nur alsdann zugelaſſen werden, wenn ſchon der Anfang eines ſchriftlichen Beweiſes vorhanden iſt.

342. Jn den Faͤllen, wo zu Folge des 335ſten Artikels die Anerkennung nicht geſtattet iſt, ſoll das Kind zu der Ausforſchung der Mutter ſo wenig, als des Vaters, zuge⸗ laſſen werden.

Achter Titel. Von der Adoption und dem pflegelterlichen Verhaͤltniſſe. Erſtes Capitel. Von der Adoption(Annahme an Kindesſtatt).

Erſter Abſchnitt.

Von der Adoption und ihren Wirkungen.

343. Die Adoption iſt nur ſolchen Perſonen des einen oder andern Geſchlechtes geſtattet, welche das funfzigſte Jahr zuruͤckgelegt und zur Zeit der Adoption keine ehelichen Kinder oder Deſcendenten haben, auch wenigſtens funfzehn