2 I. B. II. T. Beurkundungen d. buͤrgerl. Stands⸗
5.) Vornamen, Geſchlechts⸗-Namen Gewerbe
und Wohnorte der Eltern;
4) Einwilligung der Eltern, Gros⸗Eltern, oder der Familie, in dem Fall, wo dieſe erfor⸗ dert wird: weiter 1.
5.) Die Scheine über das ehrerbietige Nachſuchen des elterlichen Raths, wenn deren gemacht worden;
6.) Die in den verſchiedenen Wohnorten geſche⸗ hene Aufgebote.
7.) Die Einſprachen, wenn deren gemacht wur⸗ den, und ihre Aufhebung, oder die Bemer⸗ kung, daß keine Einſprache geſchehen;
3.) Die Erklärung der Verlobten, daß ſie ſich einander zu Ehegatten nehmen, und der von dem Staats⸗Beamten geſchehene Ausſpruch ihrer ehelichen Verbindung.
9.) Die Vornamen, Geſchlechts⸗ Namen, das Alter, das Gewerbe und die Wohnorte der Zeugen und ihre Erklärung, ob ſie mit den Parteyen verwandt oder verſchwägert ſeyen, von welcher Seite her, und in welchem Grad.
. Viertes Kapitel. Von den Todten⸗Büchern.
7z. Keine Beerdigung darf ohne Erlaubniß des Be⸗ amten des bürgerlichen Stands geſchehen. Er ertheilt ſie auf ungeſtempeltem Papier, und unentgeltlich; aber nicht
eher, als nachdem er ſich zu dem Verſtorbenen verfügt hat;


