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noch unter ihrer Hoheit ſtanden. Die Herzöge von Oeſterreich waren in dieſen Beſchränkungen ſtets Virtuoſen. Alle Waaren⸗ züge, die von Oeſterreich nach Italien wollten, mußten über das an der ungariſchen Grenze gelegne ſteyriſche Feiſtritz im weiten Bogen, damit ſie dort einen bequemen Zoll von Allen erheben könnten. Zur Erleichterung dieſer Verzollung mußten alle Reiſenden dort ihr Nachtlager nehmen, was allerdings den Wirthen zu verdienen gab und das Städtchen hob, aber allen übrigen Unterthanen des Herzogs unberechen⸗ bare Nachtheile durch Zeit- und Geldverluſt brachte. Im Lande ob der Ens waren 70 Zollſtationen auf der Straße, welche der Donau parallel läuft. Der Fluß ſelbſt aber hatte auf der öſterreichiſchen Strecke nicht weniger als 11 Zoll⸗ ſtätten allein bis Wien! Um Nürnberg herum hatten die Fürſten und Herren 10 Zölle gelegt, damit die Reichsſtädter nicht zu übermüthig würden. Der Mißbrauch verſtieg ſich ſoweit, daß die Fürſten auf's trockne Feld Brücken bauten, um Brückengeld erheben zu können, und über die Flüſſe Seile und Sperrketten zogen. Dem Sohne König Rudolf's von Habsburg waren jene 11 Donauzölle noch zu wenig; er verbot die Waſſerſtraße gänzlich, um die Kaufleute deſto beſſer auf den holprigen Landwegen brandſchatzen zu können.
Es hat für uns nichts Auffallendes, daß Fürſten und Herren für die Abhaltung von Märkten eine Verkaufsabgabe im Großen und im Einzelnen forderten, und wir finden darin einen Sinn, weil die Märkte wirklich nichts von Ge⸗ waltthaten der Mächtigen zu leiden hatten. Ein wahrhafter Mißbrauch aber iſt es zu nennen, daß die Fürſten kleiner und großer Gebiete unter dem Vorgeben, dafür die ſichere Bedeckung und Geleitung des Fremdlings bis an die Landes⸗ grenzen herzuſtellen, eine beträchtliche Geldſteuer allen Reiſen⸗ den, Einzelnen und ganzen Güterzügen, abnahmen, ohne dieſen Schutz wirklich zu leiſten. Trotz der Zahlung des Geleitsgeldes fehlte die fürſtliche Bedeckung oft gerade dann, wenn die Raubritter in die Waarenfrachtzüge einbrachen, ja die Lehnsritter des Landesherrn, mitunter ſeine eignen Ge⸗ leitsmannſchaften fielen über ihre Schutzbefohlenen her und theilten mit den Fürſten den Raub. Der Vetter des Kaiſers Sigismund wenigſtens, Jobſt von Mähren, hat in der Mark Brandenburg, die er verwaltete, ſich nicht geſcheut, die adligen Räuber, die Quitzow und Rochow, ſtraflos plündern zu laſſen, indem er ſich einen Antheil vom Raube geben ließ.
Daß die Fürſten ſich durchaus nicht als ſolidariſch mit den Unterthanen zur Einheit verwachſen betrachteten, ſieht man daraus, wie ſie ihre Länder am Ende der guten alten Zeit verpfändeten und verkauften, ohne im Geringſten ſich um das Wohl und Wehe der Leute zu kümmern. Dies wird nur erklärlich, wenn man ſich vorſtellt, daß ſie eigentlich das Recht und die Gewalt, die Unterthanen⸗Stände, Ritterſchaft und Städte, zu bekriegen, zu berauben und zu unterdrücken, an Jemand anders um die Geldſumme, um die man die Gewalt werth ſchätzte, abtraten, und daß ſtatt dieſes faktiſchen Raubverhältniſſes das friedlichere wie unter dem früheren Inhaber beibehalten wurde, daß die Unterthanen ſo viel Geld zahlten, als nöthig war, den Fürſten vom Gebrauch ſeiner Gewalt abzuhalten. Der Ketzerverbrenner Sigismund ging in dieſer Länderverpfändung am weiteſten. Es gab wohl keinen Theil ſeiner böhmiſchen Kronländer, Böhmen ſelbſt, Mähren, Schleſien, Lauſitz und Brandenburg, welches er nicht ganz oder ſtückweiſe einmal verpfändet hatte. Er bekam eine Summe geliehen, und ertheilte dafür dem Gläu⸗ biger das Recht, aus dem Lande jährlich einen beſtimmten
Procentſatz (10 — 50 Procent) oder auch unbeſtimmte Geld⸗ ſummen durch Zölle und „Steuerbitten“ herauszuplagen, ſo lange, bis jene erſte Summe zurückgezahlt war; was oft gar nie geſchah. Die armen Unterthanen mußten dann doppelt, dreifach und zehnfach erlegen, als was ſie bei einem geord neten Wirthſchaftſyſtem ihres angeſtammten Landesherrn zu geben hatten.
Ja, Sigismund und ſeine Sippſchaft haben in dem Brandſchatzungsverfahren ſich nicht bedacht, aus Ländern, deren geſammten Einkünfte verpfändet waren, immer noch als „Bitten“ Steuern zu erpreſſen, um jene Summe zu⸗ ſammenzuſcharren, die nöthig war, um daſſelbe Land aus der Pfandſchaft zu löſen. Wenn nun jetzt Steuern eingefordert werden, ſo wird doch der bei weitem größte Theil, vielleicht Alles, auf die Bedürfniſſe des Staats verwendet. Die Fürſten der guten alten Zeit dachten daran nicht: was ging
ſie die Wohlfahrt der andern Stände an! Sie verpraßten
das Geld bei Feſtlichkeiten, in Kreuz⸗ und Querzügen, in reichen unnützen Geſchenken und abenteuerlichen Kriegsfahrten oder Brautwerbefahrten. Aber doch galt dabei der Grund⸗ ſatz der Selbſthülfe: weiter, als die muthmaßliche Gewalt des Fürſten oder ſein ſogenannter Schutz reichte, gab weder Ritterſchaft noch Stadtgemeinde: man war ſich bewußt, daß die ganze Abgabenpflicht auf der Gewalt beruhe; ſchien der Anſpruch zu weit zu gehen, da ſchloſſen die Städter ihre Thore und ſchlugen die Stürme des Fürſten ab, wie es die Breslauer mit dem Böhmenkönig Georg Podiebrad machten, und die Fürſten ſtanden nicht an, ſchriftlich zu verſichern, ſie würden die Stände deſto mehr achten, wenn ſie ihnen einen gerechten bewaffneten Widerſtand leiſteten. Wie's aber den Unterthanen ging, die auf dem Familienerbgut der Fürſten ſaßen, das lernt man ſo eindringlich klar, wiederum aus unſerm Volksdichter Schiller:
„Sie werden kommen, unſre Schaf' und Rinder
Zu zählen, unſre Alpen abzumeſſen,
Den Hochflug und das Hochgewilde bannen
In unſern freien Wäldern, ihren Schlagbaum
An unſre Brücken, unſre Thore ſetzen,
Mit unſrer Armuth ihre Länderkäufe,
Mit unſrem Blute ihre Kriege zahlen! — —
Und Rudenz ſagt vom Herzog⸗Kaiſer:
„Sein ſind die Märkte, die Gerichte, ſein Die Kaufmannsſtraßen, und das Saumroß ſelbſt, Das auf dem Gotthart ziehet, muß ihm zollen.“ —
Wollen wir ſie zurückwünſchen, die gute, alte Zeit? Doch wohl nicht; denn jetzt hat auch der ärgſte Despot nicht die Anſicht, daß das Volk nur Abgaben erlege, um ſich vor der Vergewaltigung durch ihn oder Andere zu ſchützen. Der größte Theil wird, abgeſehen von der Nützlichkeit der Ver⸗ wendungsart, doch im Ganzen für den Staat, für die an— gebliche oder wirkliche Wohlfahrt des Volkes aufgebraucht. Indem die Fürſten nicht mehr neben den Ständen, ſondern über dem Staatsganzen ſtehen, erkennen ſie ſeit Jahrhun⸗ derten die Verpflichtung an, dem Gemeinwohl zu dienen, und um dieſen Zweck zu erreichen, legen ſie Steuern auf. Für den Schutz muß ja überdies das Volk ſelbſt ſorgen, indem nicht geworbene Söldner und bezahlte Knechte Land⸗ frieden und Sicherheit des Landes gegen Außen aufrecht er—
halten, ſondern die Söhne des Landes ſelbſt mit ihren Lei⸗
bern Land und Fürſten durch jahrelanges Dienen decken und die Exiſtenz des Fürſten und des. Staats oft genug mit ihrem Herzblut bezahlen, genährt wiederum durch die Steuern
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