Periodikum 
Otto Janke's Deutsche Wochenschrift : Monatsausg.
Entstehung
Berlin Im Digitalisierungsprozess 1863/1864, 1863-1863
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immer weitere Kreiſe ergreifenden Ueberzeugung öfter und öfter Ausdruck gegeben, und in der richtigen Erkenntniß, daß der Weg der praktiſchen Reform durch Compromiſſe geht, ein Programm der Tarifreform aufgeſtellt, welches die den Rohſtoffen und nothwendigen Nahrungsmitteln noch auferlegten Zölle zu be⸗ ſeitigen, die den Fabrikaten auferlegten Verbotszölle auf ein Maaß herabzuſetzen empfahl, welches ſie mehr und mehr zu einer einträglichen Finanzquelle machte. Von der Aufſtellung dieſes auf ſehr konkrete und den verſtändigen Fabrikanten ſelbſt einleuchtende Forderungen hinauslaufenden Programmes des volkswirthſchaftlichen Congreſſes datirt die raſche Verbreitung richtiger volkswirthſchaftlicher Erkenntniß, welcher gegenüber man den gegenwärtigen Zollvereinstarif als weit hinter dem wirth⸗ ſchaftlichen Bewußtſein der Gegenwart zurückgeblieben bezeich⸗ nen kann.

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So war es durch den Drang der äußern Verhältniſſe und die wachſende Erkenntniß dahin gekommen, daß man von allen Seiten den gegenwärtigen Zollvereinstarif als fernerhin unhalt⸗ bar anerkannte. Sämmtliche Zollvereinsregierungen haben dieſe ihre Ueberzeugung ausdrücklich ausgeſprochen. Aber eben ſo allgemein war die Ueberzeugung, daß man im Wege der Ver⸗ handlung in den Zollvereinskonferenzen zu der nothwendigen durchgreifenden Tarifreform nicht gelangen könnte. Die Un⸗ fruchtbarkeit dieſes Organes des Zollvereins hatte ſich durch die Reſultatloſigkeit zahlreicher partieller Reformverſuche ſo hand greiflich erwieſen, daß man allgemein erſt bei Ablauf der Zoll⸗ vereinsverträge von Preußens Initiative eine Reform des Zoll vereinstarifs erwartete.

(Fortſetzung und Schluß in der folgenden Nummer.)

Jürſtenherrſchaft der guten alten Zeit.

Ja, die gute alte Zeit! Sie iſt immer noch nicht ver⸗ ſchwunden aus den Köpfen und Herzen derer, die ihr ge⸗ träumtes Glück auf Erden nicht finden können. Die gute alte Zeit, trotz aller volksthümlicher Geſchichtsbücher, trotz der Lebensbilder aus dreißigjährigen, ſiebenjährigen und Be⸗ freiungskriegen, die der Handwerksburſch und die Putzmacherin leſen, trotz aller Volksbibliotheken ſie iſt geblieben, und der politiſche Kannegießer, der Erbſcholz und der grau ge⸗ wordene Herr Landwehr-Lieutenant, der auf ſeinem Gütchen ſitzt, ſie Alle erzählen und träumen von ihr und haben alle Noth und alles Leid vergeſſen. Und geht man dann recht den Leuten zu Leibe, die die alte gute Zeit zurückwünſchen, was ſie eigentlich darunter verſtehen, da kommt denn ein wunderliches Ergebniß heraus. Erlebt hat ſie eben Keiner; aber wer davon erzählt, der hat's überkommen, wie eine alte ſtille Sage als Familienerbſtück, und das Stückchen Wahr⸗ heit, das zu Grunde liegt, das liegt wohl weit zurück, weit hinter dem dreißigjährigen Kriege, ja noch hinter dem Geiſter⸗ ſturme, den Luther erweckte. Damals hat der liebe Gott noch im Himmel gethront, wie man ihn auf den alten Bil⸗ dern von Eranach, Holbein und van Eyk ſieht, mit langem Bart und Sccpter, bald lächelnd, bald gering auf das wimmelnde Menſchenvolk ſchauend, und nicht viel eingreifend in das Getreibe, in welchem er, wenn wir unſerm Göthe in ſeinem Fauſtprolog Glauben ſchenken, auch dem Herrn Baron mit dem Pferdefuße ein anſehnliches Arbeitsfeld überließ. Und wie ſich der liebe Herrgott im Ganzen recht fern hielt von der irdiſchen Welt, unnahbar und unbegreiflich; ſo war's auf ſeiner lieben Erde auch; um die inneren Ange legenheiten jedes Standes kümmerte ſich der andere ſo gut wie gar nicht. Wo noch freie Bauern waren, da walteten ſie in ihrem Gemeinweſen, ungenirt von Rittern, Bürgern und Fürſten, außer wenn ſie ſelbſt einen herbeiriefen; die Zunftgenoſſen in den Städten hielten ihre Morgenſprache, hatten ihre Geſetze und Rechte, ihre Kaſſen und ihre Vor⸗ ſteher ganz für ſich und hingen darin von keinem Kaiſer, König oder Kurfürſten ab; die Edelleute ſchalteten mit ihren Schutzbefohlenen, den Hinterſaſſen und Leibeignen nach väter⸗ lichem Gutdünken und nur der eigne Schaden hielt ſie davon ab, denſelben Alles zu nehmen; unter ſich hatten ſie ihre Gerichte und ihre Gemeinſchaft, und nur der Krieg fand ſie einer höhern Macht gehorchend; die Geiſtlichen desgleichen hatten ihr eignes Weſen, ihren geordneten Staat, und wer an ihn rührte, verbrannte ſich gewöhnlich nicht allein Haare

und Fingerſpitzen, ſondern den Leib auf dem Scheiterhaufen, die Seele im hölliſchen Feuer. Die Fürſten desgleichen: jeder war nur etwas mehr als ein Rittersmann oder Frei⸗ graf und ihre Ahnen waren nicht mehr geweſen, als die freien Herren, die ſie immer noch als Pairs, d. h. Gleiche anerkennen mußten. Sie hatten ihr Erbe, auf dem ihre Vaſallen, ihre Hinterſaſſen, Leibeignen und unterthänigen Zünftler wohnten; was ſie aber außerdem ihr Gebiet, ihr Herzogthum, ihre Markgrafſchaft oder ihr Königreich nannten, darin beſaßen ſie keine Rechte, als die ſie unter dem Vor⸗ wande des Schutzes den Rittern, Städtern und Bauern mit Gewalt weggenommen hatten. Die gute alte Zeit! Iſt's jetzt beſſer oder damals? Wir wollen es uns überlegen? Wie ging's damals zu und wie jetzt?

Wenn jetzt in einer großen Stadt in unſerm lieben Deutſchland bei einer Schlägerei eine ſchwere Verwundung oder ein Todtſchlag vorfällt, iſt der erſte Ruf nach der Polizei, und das allgemeine Gefühl iſt, daß Niemand Hand anrührt, weder an den Thäter noch an den Geſchlagenen, als bis der Vertreter der vorſorgenden Staatsgewalt zur Stelle iſt und den Thatbeſtand aufnimmt. Wir wiſſen Aeußerungen aus dem Munde des Volkes, das einem Er⸗ trinkenden mitten im Gewühl einer Hauptſtadt zu Hülfe zu eilen zögerte, weil kein Policemann zur Stelle war. Baut Jemand ein Haus, errichtet Jemand ein Geſchäft, kauft Jemand ein Grundſtück zur Anlage einer Fabrik, gleich iſt die erſte Frage, was ſagt der Staat als vorgeſetzte Be⸗ hörde, was redet die Polizei hinein. Der Polizei beugt ſich der Gutsherr, wenn er ſeine Heerden weiden läßt, der Polizei der Geiſtliche bei Proceſſionen, der Polizei der Bürger, der eine Eſſe baut, der Polizei der Bauer, der ſein Getreide zu Markte führt. Selbſt der Kriegerſtand braucht die Hülfe der Polizei, um ſeine Truppen durch die Straßen paſſiren zu heißen. Der Staat, ſo verlangt man, ſoll ſorgen für die Waiſen und Verarmten, für Erziehung und öffent⸗ lichen Frieden, für Straßenbauten und Andachtshäuſer.

Die gute alte Zeit verlangte von ihrem Staate, oder richtiger zu ſagen, von ihrem Fürſten nichts dergleichen. Der Fürſt war keine Sicherheitsbehörde erſter Inſtanz, kein Wohl⸗ thätigkeitscommiſſar, kein Wohlfahrtspräſident für Handel, Gewerbe und Ackerbau. Alle dieſe Dinge ließen einen Fürſten der guten alten Zeit ſo ruhig ſchlafen, wie den Kaiſer von China die Thronerledigung in Griechenland. Ja, die Art, wie er ſeine Rechte gebrauchte, läßt beſcheidene