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unter anderem in einem Schnapps⸗Kiſtchen, Auswahl von Briefpapier, Uhrenhalter, Nähliſtchen, Fächern, Weiberſchuhen, Zuckerdoſen, ſechs Trinkgläſern von verſchiedenen Farben, Spiel⸗ doſen, Schrotbeuteln, achtzehn Scheeren, vier Schreibzeugen, zwölf paar Strümpfen, 24 Paar Handſchuhen, ſechs Pulber⸗ hörnern, eben ſo viel Spiegeln, etlichen Theetaſſen u. ſ. w. Man denkt bei dem Verzeichniß unwillkürlich an bunte Glas⸗ perlen für Rothhäute oder Neger.
Die Vollmachten zerfallen in drei Abtheilungen.
Die erſte Abtheilung enthält die Vorſchrift zur Abfaſſung der Verträge mit dem Fürſten von Mingrelien oder ſonſtigen Waldbeſitzern.
Die zweite zeichnet dem Bevollmächtigten ſeine Reiſe vor, und iſt ein viel zu merkwürdiges Stück Arbeit, als daß wir nicht einen Auszug daraus mittheilen ſollten.
„Von Trapezunt,“ heißt es darin:„geht man für ein Billiges mit türkiſchen Küſtenfahrern nach Redoute⸗Kaleh. Dort muß Quarantaine von einigen Tagen gehalten werden, die ſich noch abkürzen läßt durch gutes Einvernehmen mit dem Oberaufſeher. Zu Redoute⸗Kaleh finden ſich immer verſchiedene Italiener oder ſonſtige Fremde, die einem zu einem Dolmetſcher verhelfen können. Es wäre gut, nach der Entlaſſung aus dem Lazareth dem erſten Mauthbeamten einen Beſuch abzuſtatten; ihn zum Eſſen einzuladen, dürfte auch von Nutzen ſein, aber wahrſcheinlich iſt gar kein Gaſthof zur Hand. Wichtig iſt es, von den Abſichten beim Dadian nichts verlauten zu laſſen.— In Mingrelien angelangt, muß man dem Fürſten oder ſeinem Sohne zu wiſſen thun: ein franzöſiſcher Reiſender wünſche ihm


