460 Zur Geſchichte der Anſiedelung der Juden in Niederdeutſchland.
Gemeinde gewohnt hatten, bildeten nunmehr die erſte Hamburgiſche Ge⸗ meinde und errichteten ihre Synagoge auf dem Neuenſteinweg. Faſt gleichzeitig wanderten mehrere Familien von Wandsbeck ein, mietheten der portugieſiſchen Gemeinde die Synagoge auf der Herrlichkeit ab und errichte⸗ ten die ſogenannte Wandsbecker Judengemeinde. Endlich kamen nun auch noch Einwanderer aus Altona und errichteten die ſogenannte Altonaer Ge⸗ meinde, deren erſte Synagoge wahrſcheinlich in der Petersſtraße lag. Die Altonaer Gemeinde war jedoch nur als Filialgemeinde der Synagoge zu Altona anzuſehen. Ihre Mitglieder genoſſen däniſchen Schutz und wurden auch in Altona begraben. Denſelben Todtenacker benützten auch die Juden der Hamburgiſchen Gemeinde, bis ſie 1664 einen Platz in Ottenſee zu die⸗ ſem Behuf bekamen. Die Wandsbeckergemeinde in Hamburg blieb von der Synagoge in Wandsbeck abhängig, wohin auch ihre Leichen geſchafft wurden.
Um 1640 vereinigten ſich die drei deutſchjüdiſchen Gemeinden dahin, daß ſie gemeinſchaftlich mit Altona in letzterer Stadt einen Rabbiner hiel⸗ ten, welcher auch mit zweien Aſſiſtenten das jüdiſche Gericht bildete, dem auch alle Hamburger Juden unterworfen waren. Das Executionsmittel dieſes Gerichtes war der Bann.
Alle dieſe verſchiedenen deutſchen Gemeinden in Hamburg beſaßen da⸗ mals übrigens keine Berechtigung, ſondern ſie wurden nur ſtillſchweigend geduldet. Im Jahre 1640 befanden ſich ſchon über hundert verſchiedene jü⸗ diſche Familien in der Stadt, ungerechnet die portugieſiſchen. Dieſe zählte unter anderen derzeit zu ihren Gliedern Don Manuel Teixeyra, Miniſter⸗ Reſident der Königin Chriſtine von Schweden, dann Duarte Nunez da Coſta, Reſident des Königs von Portugal, und Immanuel Bocarro Roſales, wel⸗ cher vom Kaiſer Ferdinand IH. geadelt und zum comes palatinus ernannt worden war.
Dem hamburgiſchen Senate wurde es aber jetzt von einem großen Theile ſeiner Mitbürger, namentlich von der lutheriſchen Geiſtlichkeit ſehr ſauer gemacht, daß er die Juden ſchützte und duldete. Im Jahre 1669, den 5. April, übergab das geiſtliche Miniſterium dem Senate eine Schrift, die der Merkwürdigkeit wegen hier im Auszuge folgt:
1. Bei Annehmung der Juden hat ein Hochw. Rath ſich erboten, dero⸗ ſelbigen Bekehrung und Seligkeit zu befördern, welches die Univerſitäten ſehr gerühmet. Wann wir daſſelbige itzo ſuchen, können wir deßwegen nicht verdacht oder abgewieſen werden.— II. Solchen Zweck zu erlangen, müſſen die Juden ernſtlich ermahnet werden, daß ſie ohne Büberei und Betriegerei


