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Von Wilhelm Ernſt. 457
den Predigern noch dem Magiſtrate geradezu Unrecht und ſchlugen eine Art Compromiß vor, wonach zwar die Juden nicht geradezu ausgetrieben, aber doch ſo in ihrer Nahrung beſchränkt werden ſollten, daß ſelbige von ſelber die Stadt„verliefen“. Dieſes wurde denn auch ausgeführt, und die Mehr⸗ zahl der Juden verließ wirklich die Stadt und zog nach Wunſtorf. Hier kam es aber auch bald zwiſchen ihnen und den chriſtlichen Einwohnern zu Reibe⸗ reien, die erſt dadurch ein völliges Ende fanden, daß durch den am 3. Mai 1589 zur Regierung gekommenen Herzog Heinrich Julius, am 28. Juni 1591 alle Juden des Landes verwieſen wurden. Bis zu Michaelis desſelben Jahres ſollten ſie ihren Auszug beſchafft haben; würden ſie ſich ſpäterhin noch in den braunſchweigiſchen Landen als Einwohner oder auch nur als Durchreiſende betreten laſſen, ſo ſolle es einem Jeden erlaubt ſein, ſie anzu⸗ greifen und zu beleidigen, wie es ihm gefalle.
Die Juden der braunſchweigiſchen Länder begaben ſich zahlreich in das Waldeckiſche und dann auch nach Altona und Hamburg. Auf Verwenden des Kaiſers Rudolph II. und des Herzogs Philipp zu Braunſchweig Gruben⸗ hagen änderte der Herzog Heinrich Julius ſein Decret gegen die Juden im Jahre 1594 wieder dahin ab, daß er ihnen die Erlaubniß gewährte, wieder frei durch ſeine Lande reiſen zu dürfen. Sie ſollten übrigens niemals an einem und demſelben Orte länger als zwei Nächte herbergen, es ſei denn, daß während des Durchzuges durch einen Ort gerade der Sabbath einträte oder ſie von Krankheiten befallen würden. Außer an Jahrmarktstagen ſolle ſich kein Jude unterfangen, mit den Einwohnern Geſchäfte zu machen.
Während des Anfangs des vierzehnten Jahrhunderts hatten ſich auch in mehreren der wendiſchen Hanſeſtädte einzelne Juden angeſiedelt, nament⸗ lich in Greifswald, Roſtock und Wismar. 1339 wohnten in letzterer Stadt zwei jüdiſche Familien, deren gemeinſchaftliches Haupt damals ein Junker von Behr bei Nacht heimlich fortſtahl, um ſich ein Löſegeld zu erpreſſen. Im Schweriner Archiv findet ſich eine große Anzahl von Schuldverſchreibungen aus dieſer Zeit, welche von Gliedern des mecklenburgiſchen Adels an Roſtocker und Wismariſche Juden ausgeſtellt ſind. Beim eigentlichen Großhandel be⸗ theiligten ſich die Hanſeatiſchen Juden nicht, wohl deßhalb, weil der Handel mit den einzelnen Seeplätzen damals ausſchließlich in den Händen beſtimm⸗ ter Zünfte oder Geſellſchaften lag, die ſich ſicher ihnen verſchloſſen.
Im Jahre 1350 wurden jedoch die Juden gänzlich aus den wendiſchen Hanſeſtädten vertrieben. In den Buerſpraken der Stadt Wismar von die⸗


