Jahrgang 
4 (1864)
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466 Maria Stuart und Eliſabeth.

welches mir ein Recht auf die Thronfolge gibt, und die Treue, die mein Herz an die Religion meiner Väter knüpft.

Aus den vornehmſten Staatsmännern und Rechtsgelehrten des Landes wurde eine Kommiſſion ernannt, und am 24. Oktober 1586 kamen 30 Mitglieder derſelben nach Fotheringhay, um Maria zu verhören und das Urtheil zu ſprechen. Dieſe weigerte ſich, ihre Autorität anzuerkennen; denn ſie ſei eine unabhängige Fürſtin und werde nie die ſchottiſche Krone dadurch beſchimpfen, daß ſie ſich als Verbrecherin vor die Schranken eines engliſchen Gerichtshofs ſtelle. Auf die Einrede, daß man dann über ſie als abweſend und widerſpenſtig urtheilen werde, verſtand ſie ſich unter dem Vorbehalt, daß ſte dabei nichts von dem Rechte einer freien Fürſtin vergebe, zur Verantwortung. Die Anklage lautete dahin, daß ſie ſich mit Ausländern und Verräthern verſchworen habe, um eine Invaſion im Reiche zu veranlaſſen und um Eliſabeth zu ermorden. Den erſten Punkt läugnete ſie nicht ab. Und wenn ſie an einem Befreiungsverſuch zu ihren Gunſten theilnahm, hatte ſie nicht ein Recht dazu? War ſie nicht der engliſchen Regierung gegenüber, welche ſie widerrechtlich gefangen hielt, im Zuſtand der Nothwehr? Iſt nicht ein Gefangener, der unſchuldig und von einer unberechtigten Behörde, feſtgehalten wird, befugt, jedes Mittel zu ſeiner Befreiung anzuwenden, der Gewalt Gewalt entgegenzuſetzen? Hat nicht jedes patriotiſche Herz in unſerer Zeit der Flucht eines Kinkel und anderer Männer von Herzen zugejauchzt? Anders war es mit der zweiten Klage, daß ſie um ein Komplot gegen das Leben Eliſabeths ge⸗ wußt habe. Als Beweiſe lag ein Brief Babingtons an Maria nebſt ihrer Antwort und das Bekenntniß ihrer Sekretäre, Nau und Kurle, vor. Aber von den Briefen zeigte man nur Kopien, in welche man hineinſchreiben konnte, was man wollte, und das Bekenntniß der Sekretäre war ohne Werth, zumal da man die von Maria verlangte Konfrontation nie zugab. Maria blieb dabet, daß ſie von Babington's Brief nichts wiſſe, daß die

ihr zugeſchriebene Antwort wohl eigenmächtig von Nau oder gar von dem:

eifrigen Miniſter Walſingham verfaßt worden ſei. Von einer Ermordung Eliſabeths habe ſie nie etwas gewußt, nie etwas gewollt. Deſſen unge⸗ achtet ſprach die Kommiſſion das Todesurtheil über ſie aus, welches am 29. Oktober vom Parlament beſtätigt wurde. In einer Petition wurde Eliſabeth gebeten, an der Verbrecherin ſchnelle Gerechtigkeit zu üben. Sie fragte, ob ſich denn kein anderes Mittel finden laſſe, um ihr Leben gegen Gefahr zu ſichern. Auf die Verneinung dieſer Frage erwiderte ſie in