Jahrgang 
4 (1863)
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Von Johannes Falke. 471

einſchlagen ſollte.Es ſchickte aber Gott der Allmächtige, der mich ſon⸗ der Zweifel zu der Profeſſion der Muſik von Mutterleibe an abgeſondert gehabt, daß Anno 1614 ich anhero nach Dresden zur Aufwartung bei dem damals bevorſtehenden Kindtaufen Herzogen Auguſti beſchrieben und nach meiner abgelegten Probe in Kſſt. Durchl. Namen das Direktorium über Dero Muſik mir alsbald gnädigſt angeboten wurde, woraus denn meine Eltern und Anverwandten nebenſt mir, den unwandelbaren Willen Gottes augenſcheinlich verſpüret, und hierdurch meinen umſchweifenden Gedanken ein Ziel geſtecket.

Doch hatte Schütz in dieſem Briefe eine Epiſode ſeines Lebens, die er wahrſcheinlich aus Rückſicht auf den Kurfürſten nicht berühren wollte, verſchwiegen, die aber zur Kennzeichnung des Mannes und der Stellung damaliger Tonkünſtler an den fürſtlichen Höfen zu wichtig iſt, als daß wir dieſelbe übergehen dürften. Seit dem Jahr 1613, alſo ſogleich nach ſeiner Rückkehr aus Italien, war Schütz als Hoforganiſt in des heſſiſchen Landgrafen Moritz Dienſte getreten und es entſpann ſich jetzt, in Folge ſeines Dresdener Aufenthalts, ein Wettſtreit zwiſchen den beiden Fürſten darüber, wer auf die Dauer den vielverſprechenden und gründlich gebil⸗ deten Tonkünſtler gewinnen ſollte. Der Kurfürſt dankte nämlich in einem Briefe vom 25. April 1615 dem Landgrafen freundvetterlich für die Sendung ſeines Organiſten.Wann Uns aber ermeld'tes Schützen Qua⸗ litäten ſehr wohl gefallen und uns er mit ſeiner Kunſt anmuthig ge⸗ weſen: ſo haben wir nicht umgehen mögen, E. L. ſeinetwegen noch einſten anzulangen, Sie wolle uns den guten Willen erweiſen und Schützen gnädig erlauben, daß er ſich auf ein paar Jahre, bis wir derer Perſo⸗ nen, welche wir, dieſe Kunſt zu lernen, in Italiam und an andre Orte verſchickt, habhaft werden, anhero begeben möge. Der Landgraf geſtattet dies, doch nur unter der Bedingung, daß er gewiß nach zwei Jahren zurückkehre. Aber ſchon im December 1616 verlangt er Schützens Rück⸗ kehr, da er desſelben beſonderszur Education und den Exercitiis der jungen Herrſchaft bedürfe. Zu gleicher Zeit aber legte der kurfürſtliche Geh. Rath Chriſtof von Loß das Zeugniß ab, daß,wenn die Muſik in der Kirche und vor der Tafel wie bisher gehalten werden ſolle, eines ſolchen Mannes gar nicht zu entrathen ſei, der des Componirens, der Inſtrumente und des Concertes in gleicher Weiſe kundig ſei und worin er erwähntem Schütz niemand vorzuziehen wiſſe, der bisher vor Kfſtl.