Jahrgang 
4 (1859)
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Von Ernſt Willkomm. 3

Wußte er doch, daß ihn Sorgen fur ſein ferneres Fortkommen nicht beun⸗ ruhigen würden; denn gab es unter der Bevölkerung der zu Moosburg gehörenden Dörfer, Höfe und Hütten auch wenig für einen Chirurgus zu thun, ſo fand der gern ſprechende, am liebſten aber bramarbaſtrende Feld⸗ ſcheer doch jederzeit eine gedeckte Tafel im Schloſſe ſeines Freundes. Auch war der Oberſt ein Bewunderer der Kenntniſſe Borſtendorns. Ihm ver⸗ traute er unbedingt, und da er ſelbſt nicht den geringſten Begriff von medi⸗ ciniſchen Dingen hatte, fiel es dem geweſenen Regimentschirurgus nicht ſchwer, dem Oberſt jederzeit durch ſeine Ausſprüche zu imponiren.

Einige Monate wohnte dieſer Mann im Schloſſe ſelbſt, ſpäter bezog er ein Haus, das Herr von Moosburg wohnlich für ſeinen Freund herrichten ließ und das auf halbem Wege zwiſchen Schloß und Paſtorat auf frucht⸗ barem Boden lag..

Wie ſehr ſich aber auch Borſtendorn Mühe gab, den Bewohnern der Heiden um das Schloß Reſpekt vor ſeinem Wiſſen einzuflößen, gelingen wollte ihm dies nicht recht. Einmal war die Mehrzahl dieſer Leute gelehr⸗ ten Aerzten überhaupt nicht hold, und fuͤr einen ſolchen gelehrten Arzt galt ihnen der Regimentschirurgus mit ſeinem fürchterlichen Schnurrbarte; ſo⸗ dann aber fürchteten ſich auch viele vor ihm, denn Borſtendorn ſprach, be⸗ gehrte wirklich jemand ſeine Hülfe, immer gleich von Beinabſchneiden, von Brennen und Veſikatorien, und dem Mann aus dem Volke iſt nichts ſo ſehr verhaßt, als gerade das Meſſer des Chirurgen. Wäre alſo Borſtendorn auch wirklich ein Ausbund von Gelehrſamkeit geweſen, eine große Praxis wuͤrde er unter den Unterthanen der Herrſchaft Moosburg ſich ſchwerlich erworben haben.

Noch bei Lebzeiten des Oberſten gewahrte dieſer, daß während ſeiner langjährigen Abweſenheit, zum Theil wohl auch mit in Folge der kriegeri⸗ ſchen Begebenheiten, viele Mißbräuche und Uebelſtände auf ſeiner Herrſchaft ſich eingeſchlichen hatten. Es that ſo ziemlich jeder, was ihm beliebte, ohne ſich um die allepdings vorhandenen geſetzlichen Vorſchriften zu kümmern. Die Aufrechthaltung derſelben lag dem Gerichtsdirektor von Moosburg ob, einem alten Manne, der dies einträgliche Amt über ein halbes Jahrhundert bekleidete und nach und nach ſtumpf geworden war. Lagen nicht ſehr arge Vergehen vor, ſo drückte er gern ein Auge zu. Dieſe zu weit getriebene Milde förderte aber nicht die Moralität der Unterthanen von Moosburg. Verbrechen aller Art, namentlich gegen das Eigenthum, mehrten ſich mit jedem Jahre, und in der letzten Zeit vor der Rückkehr des Oberſten aus dem Kriege kamen auch wiederholt Brandſtiftungen vor.

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