Jahrgang 
1 (1859)
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478 Die Reichsſtadt Eßlingen zu Ende des Mittelalters.

und für die Verpflichtung zu Pfande, doch auf Koſten der Stadt, mit der ſtädtiſchen Wehrmannſchaft auszuziehen. Beide mußten ſich verpflichten, getreuliche Aufſicht zu führen,damit niemand etwas Ungleiches mit Wür⸗ feln oder Karten widerfahre, und ungewöhnliche Schwuͤre, die ob dem Spiel geſchehen, zu rügen. Am 28. Oktober 1468 aber verbot der Rath alle Spielein Schach, in Brett und mit den Karten, welche höher als um einen⸗Pfennig geſpielt wurden, bei Strafe von 2 Pfund Heller, wovon der Angeber ein Viertheil empfangen ſollte.

Einen Beweis für die Ausgelaſſenheit, welche zu der damaligen Zeit herrſchte, liefern auch die, in allen größeren Städten beſtehenden, öffent⸗ lichen Frauenhäuſer. Sie waren ein nothwendiges Uebel, welches die Obrigkeiten geſtatten mußten,um größerem Schaden zuvorzukommen und die Frauen und Töchter ehrbarer Buͤrger vor den Mißhandlungen der zügelloſen Jugend zu ſchützen*. Auch in Eßlingen beſtanden ſchon im vierzehn⸗ ten Jahrhundert zwei ſolcherFreihäuſer. Sie wurden ebenfalls verliehen, und die Frauenwirthe, welche ſie pachteten, waren allein berechtigt, öffent⸗ liche Frauen zu halten, fremde Dirnen dieſer Art aber ſollten, wenn ſie in die Stadt kamen, hier nur einmal übernachten dürfen. Dieſe Verordnung wurde jedoch ſchlecht beobachtet, und die Frauenwirthe bekamen häufigen Anlaß zu Klagen über die vielenheimlichen Frauen, welche für ſich das Gewerbe trieben und von denen es beinahe in jeder Straße einige gebe, und üͤber die Gaſtwirthe, welche fremde Frauen, oft in der Zahl von vier oder fuͤnf, mehrere Wochen lang beherbergten, ſo daß ſie häufig wöchentlich nicht mehr als einen halben Gulden erlösten, und es ihnen daher nicht möglich ſei, ſich ehrlich zu ernähren und ihre Abgaben zu entrichten.

Oeffentliche Badſtuben, bei der allgemein verbreiteten Sitte warm zu baden, damals ein nothwendiges Bedürfniß, gab es in Eßlingen ſechs. Die Inhaber derſelben, die Bader oderTruckenſcherer beſorgten auch das Scheeren des Bartes und Haars. Nur am Freitag und an der Faſtnacht war der Gebrauch des Bades unterſagt. Aerzte werden in Cßlingen zu⸗ erſt im Jahr 1272 erwähnt, hundert Jahre ſpäter kommt auch ein eigener

* Dies bezeugen urkundliche Nachrichten aus jener Zeit, und Wurſteiſen in ſeiner Basler Chronik ſagt:Als man die Frauenhäuſer habe abſchaffen wollen, hatte ſich der gemeine Mann dagegen geſetzt und verlangt, man ſoll ſie bleiben laſſen um Ehebruch und andere Sünden zu vermeiden, ſogar gemeint, man könne, wenn

man ſie abſchafſe, keine fromme Frau oder Tochter behalten.