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Von Karl Pfaff. 477
und Bänke hin und her ſtoßen und ungebührliches Geſchrei“ veranlaßten wiederholte Verbote. Solche Ruheſtörer wurden mit Gefängniß und Geld, Leute, welche bei Nacht auf der Straße ohne brennendes Licht getroffen wurden, um 5 Schillinge, und wenn ſie Waffen bei ſich führten, um das Dop⸗ pelte beſtraft. Auch das Singen„ſchandbarer Lieder,“ das Laufen in fremde Schenken,„allein um den Bauch zu füllen,“ und das Tanzen mit abge⸗ zogenem Rock war ſtreng unterſagt. Als im Jahr 1465 die„jungen Ge⸗ ſellen“ ſich zuſammenthaten, Gärten und Stuben mietheten, wurde ihnen dies ſogleich, weil es zu großem Unfug Anlaß gab, bei ſchwerer Strafe verboten.
An Feſten und Luſtbarkeiten fehlte es nicht, und unter ihnen nahmen die Faſtnachts⸗Luſtbarkeiten die erſte Stelle ein. Hier hielt man keine ſo ſtrenge Zucht wie gewöhnlich, und ließ manches geſchehen, was ſonſt verboten war. Denn es fanden ſich dabei in der Stadt gewöhnlich viele Fremde, beſonders Adelige, ein, auch erließ der Rath dazu öfters Einla⸗ dungen an benachbarte Fürſten*. Gaſtmahle und Tänze wurden angeſtellt, Umzüge, bei Nacht mit Fackeln, gehalten, gute Freunde und Verwandte holten die Faſtnachtküchlein bei einander. Die„Faſtnachtsnarren“ liefen in buntſcheckiger Kleidung„buzenweiſe“(maskirt) umher und trieben allerlei Poſſen. Einzelne Gewerbe hatten dabei ihre beſonderen Feierlichkeiten. Die Fiſcher hielten einen Umzug mit Muſik durch die Stadt und im Fiſcher⸗ nachen, die Metzger feierten in weißen Hemden mit Lichtern und Reifen unter Trommel⸗ und Pfeifenklang auf dem Marktplatz ihren nächtlichen Reiftanz und„ſtachen Kränzlein.“ Dazu luden ſie die Bürgermeiſter ein und erhielten hiefür 2 Imi Wein, die Küfer(Böttcher) aber, welche ein unter Tanz und Geſang auf dem Markt verfertigtes Faß dem Amtsbürger⸗ meiſter ſchenkten, 4 Jmi. Wenn das Jahr zuvor die Weinleſe gut ausge⸗ fallen war, veranſtalteten auch die Weingärtner einen Tanz und Umzug mit Fahnen und wurden mit 2 Imi Wein beſchenkt.
Zum Spielen war ein eigener Spielplatz vorhanden, welcher ge⸗ wöhnlich verpachtet wurde. Am 19. Mai 1431 erhielten Jos Senglin und Hans Herrenberg die„Spielplatzmeiſterei“ auf ein Jahr für 150 Gulden
* Am 4. Februar 1494 ſchrieb Graf Eberhard im Bart von Württemberg auf eine ſolche Einladung dem Rath, weil er nicht ſelbſt kommen könne, ſchicke er ihm Wildbret, damit er es„in Beiſein ſchöner Frauen zu ſeinem Gedächtniß in guter Ergötzung und Freude verzehre.“


