Jahrgang 
1 (1859)
Einzelbild herunterladen

476 Die Reichsſtadt Eßlingen zu Ende des Mittelalters.

ſie dem Eßlinger Weinhandel zu großem Nachtheil gereichen würde, und erklärte in ſeiner, dem Kaiſer uͤberſchickten Rechtfertigungsſchrift(1489), er habe ſeit vielen Jahren keine Miſchung des Weins mehr geduldet, und als einige Abenteurer aus Franken gekommen ſeien undetliche Gemächte des Weins zu verfertigen gelehrt hätten, dies ſogleich verboten. Die Sache kam bis vor das Reichsgericht, wurde aber doch zuletzt zu Gunſten des Raths entſchieden. Erlaubt war dagegen jederzeit die Verfertigung künſt⸗ licher Weine. Diejenigen Stoffe nämlich, welche man in jetziger Zeit mit gebrannten Waſſern verbindet, um ſie als Stärkungsmittel für Kopf, Ma⸗ gen und Unterleib zu gebrauchen, wurden damals, wo man den Branntwein noch allein als Arzneimittel benutzte, mit Wein vermiſcht. Solche Weine, Kräuter⸗ und Gewürz⸗Weine genannt, waren der Wermuthwein,faſt köſtlich und für viel Siechtage gut, der Senf⸗, Alant⸗ und Salbei⸗Wein, ſuße Weine aber der Pappas, den man aus friſchem Traubenmoſt bereitete, und der Claret, alter, mit Honig und Gewuͤrzen vermiſchter Wein. Von fremden Weinen wurden vornämlich italieniſche, elſäßer und Rheinweine eingeführt.

Die Hauptſtoffe zur Kleidung waren Leinwand, Tuch und Leder, ein Wamms oder ein kurzer Leibrock, bei feierlichen Gelegenheiten dazu noch ein Mantel die Tracht der Männer. Schon damals aber klagte man ſehr uͤber die zunehmende Kleiderpracht und uͤber die Nachahmung franzöſiſcher, ſpaniſcher, italieniſcher und anderer fremden Kleidertrachten. Selbſt auf den Reichstagen wurde deßwegen verhandelt, und in dem Augsburger Reichstags⸗Abſchied vom Jahr 1500 eine allgemeine Kleiderordnung be⸗ kannt gemacht. Gemeine Leute in den Städten und auf dem Lande ſollten kein Tuch tragen, wovon die Elle uͤber 30, Handwerker und ihre Gehulfen keines, das der Elle nach uüber 45 Kreuzer koſte, der Gebrauch von Sammt, Seide, Schamlot, Stickereien, Gold und Silber aber wurde ihnen ganz verboten. Den Burgern in den Städten wurde zwar Sammt und Seide zu ihren Wämmſern, Schamlot zu ihrer ſonſtigen Kleidung, nicht aber Gold, Perlen, Scharlach, Futter von Zobel und Hermelin geſtattet; ihre Frauen durften Kleider von Sammt und Seide, jedoch ohne Verbrämung mit goldenen und ſilbernen Stücken, ihre Töchter Perlenhalsbänder tragen.

Im geſelligen Leben herrſchte viel Munterkeit, aber auch viel Aus⸗

gelaſſenheit und Ungebundenheit. Das häufige Nachtſchwärmen und anderer

nächtlicher Unfug,Trommeln⸗ und Hafenſchlagen, Meſſerklingeln, Fäſſer