Feuilleton. 287
Der Sachverhalt iſt in Kürze folgender:
Die„Kirchenzeitung“ brachte im vorigen Jahre mehrere ſehr heftige, gegen die„Preſſe“ gerichtete Artikel, in denen ſie dieſem Journale eine irreligiöſe, ſittenverderbende, ja ſtaats⸗ gefährliche Tendenz zum Vorwurf macht. Am 27. Oktober v. J. endlich brachte die„Kirchenzeitung“ unter dem Titel„Kleine Wiener Charade“ einen erneuten Ausfall auf die„Preſſe“, in welchem es unter andern hieß: Kein Mann, der nur einen Fun⸗ ken Ehre im Leibe hat, kann ſolche Beſchuldigungen ruhig hin⸗ nehmen; ärgere Dinge ſind noch keinem Blatte vermacht worden, ſo lange es eine Journaliſtik gibt. Die„Preſſe“ aber läßt alles das über ſich ergehen, muß ſich prügeln laſſen wie ein Bär, den man beim Naſenring gefaßt hat; ſie duldet es willig und ſchwei⸗ gend, nur um ihrer Neigung fortfröhnen zu können... ſie(die „Preſſe“) kann nicht anders, es iſt das gagne-pain jener Her⸗ ren, welche in der Proſtitution und Lüge ihre ergiebigſte Nah⸗ rungsquelle eröffnet haben.
In Folge dieſer Anſchuldigung machten der Eigenthümer der„Preſſe“ ſo wie der verantwortliche Redakteur dieſes Blat⸗ tes, gegen Dr. Sebaſtian B. die Klage wegen Ehrenbeleidigung anhängig und am 31. März fand die Schlußverhandlung Statt, nachdem die von letzterm gegen den Anklagebeſchluß ergriffene Berufung vom k. k. Oberlandesgerichte als unbegründet zurück⸗ gewieſen worden war.
Dr. Br. trat in ſeiner Vertheidigung den Beweis der Wahr⸗ heit an. Er ſagte, der inkriminirte Artikel ſei nicht von ihm geſchrieben, ſondern eingeſendet, deſſen ungeachtet habe er die Verantwortlichkeit übernommen. Vor Allem müſſe er jedoch er⸗ klären, daß er durch alle jene, von dem Privatkläger bezogenen Artikel nichts anderes bezweckte, als die pantheiſtiſchen Anſchauun⸗ gen zu bekämpfen, welche durch die Anti⸗Thierquälereien gepflegt und in der„Preſſe“ vertreten wurden. Nach dieſen Anſchauun⸗ gen ſei das Thier dasſelbe wie der Menſch; woraus ſich z. B. als Konſequenz ergebe, daß ſogar der Mord etwas Erlaubtes ſei.
Noch ſchauerlicher werden die Folgen dieſer Irrlehre ſein, welche der Angeklagte daher weder als Menſch noch weniger als Prieſter, dulden könne— dieß ſei der Grund geweſen, daß er ſich mit der„Preſſe“ in eine Polemik eingelaſſen habe. Hr. Zang habe ihm(dem Angeklagten) in einem Artikel der„Preſſe“ Denunziation, Lüge, Verleumdung und Verbreitung der Dumm⸗ heit vorgeworfen; Dr. Br. habe eine Entgegnung geſchrieben und den Eigenthümer der„Preſſe“ um Aufnahme derſelben erſucht, aber vergebens; auch andere Wiener Blätter weigerten ſich, dieſe ſeine Vertheidigung zu veröffentlichen, und als er ſich in dieſer Angelegenheit ſchließlich an die k. k. Staatsbehörde wandte, erzielte er keinen beſſern Erfolg. Er ſtehe deßhalb heute noch als ein Denunziant, als ein dummer blöder Menſch vor dem Publikum da, und dieſes habe er Herrn Zang zu verdanken.
Auf Antrag der Vertheidigung wurden nun eine Menge in der„Preſſe“ zu verſchiedenen Zeiten erſchienene Artikel ver⸗ leſen, wodurch der Angeklagte zu beweiſen ſuchte, daß die ſeit einem Dezennium von jenem Blatte verfolgte Tendenz eine ver⸗ werfliche und gemeinſchädliche, und der ihm gemachte Vorwurf der Proſtitution und Lüge ein ganz begründeter war.
In einem Artikel z. B., die Abneigung der Innsbrucker gegen die Einführung der Gasbeleuchtung betreſſend, erſah Dr. Br. einen Ausfall gegen die Jeſuiten; aus einem andern, die Bildung eines Anti⸗Krinolinen⸗Vereins mit einem Vikar an der Spitze in Frankreich, ſo wie aus mehreren andern Notizen fol⸗ gerte der Angeklagte die Abſicht der„Preſſe“, die Kirche in ihren Trägern zu verſpotten und zu verhöhnen u. dgl. m. Durch mehrere Notizen, welche auch in ſpäteren Nummern theilweiſe ihre Berichtigung fanden, ſuchte Dr. Br. den der„Preſſe“ ge⸗
machten Vorwurf der Lüge zu rechtfertigen und zu beweiſen,
daß in dieſen aus der Luft gegriffenen, in ausländiſche Blätter übergangenen Notizen der Grund des in dem proteſtantiſchen Deutſchland gegen Oeſterreich ſich richtenden Sturmes zu ſu⸗ chen ſei. Aus mehreren Bruchſtücken der in der„Preſſe“ er⸗ ſchienenen Romane und„Plaudereien aus Paris“ ſuchte Dr. Br. darzuthun, daß dieſes Blatt die Frivolität unterſtütze u. ſ. w., Verbrecher glorifizire, ſogar dem Ehebruch das Wort rede, und beantragte hierauf noch die Verleſung eines in der„O eſterrei⸗ chiſchen Zeitung“ zu Anfang des vorigen Jahres erſchienenen Artikels, worin Herr Warrens dem Eigenthümer der„Preſſe“
ein langes Sündenregiſter vorhielt. Herr Zang habe auf alle dieſe Anſchuldigungen nichts entgegnet, und ſonach müſſen die⸗ ſelben auch als begründet angenommen werden. Aehnliche Bei⸗ ſpiele, ſetzte die Vertheidigung des Herrn Angeklagten hinzu, könnten noch eine Menge aufgebracht werden, allein ſie glaube, daß die vorgebrachten zur Charakteriſirung der Tendenz der „Preſſe“ hinreichen werden.
Bezüglich des von Herrn Warrens herrührenden Artikels bemerkte Herr Zang vorläufig, daß er beim Erſcheinen desſel⸗ ben verreiſt war, bei ſeiner Rückkehr im k. k. Landesgerichte eine Klage anhängig gemacht, dieſelbe aber fallen gelaſſen habe, als ihm Herr Warrens brieflich Abbitte that. Das bezügliche Schreiben befinde ſich noch in Händen des Herrn Unterſuchungs⸗ richters. Bezüglich der vom Herrn Angeklagten angeführten„ſit⸗ tenverderblichen“ Romane, bemerkt Herr Zang, daß dieſelben ſpäter auch im hieſigen Buchhandel erſchienen, öffentlich verkauft und ausgeſtellt wurden, ohne daß eine Einſprache von Seite der Behörden erfolgte; die Tendenz derſelben dürfte daher keine ſo gefährliche ſein.
Dr. Berger, der Vertreter des Privatklägers ſuchte nun zu beweiſen, daß durch alle die von dem Angeklagten vorgebrachten Beweisſtücke weder der der„Preſſe“ gemachte Vorwurf der Lüge noch der der Proſtitution gerechtfertigt ſei. Unbegründete Noti⸗ zen kommen in jedem Blatte vor, denn die Journale ſchreiben keine Geſchichte; auch in der„Kirchenzeitung“ werden ſich ſolche irrthümliche Nachrichten in Menge finden laſſen, allein dieſe Unrichtigkeiten verdienen darum noch nicht die Bezeichnungen der Lüge. Ebenſo verhalte es ſich mit der Anſchuldigung der Sitten⸗ verderbniß, der„Proſtitution“.
Es ſei Aufgabe der Preſſe, die Krebsſchäden der ſocialen Verhältniſſe bloszulegen, denn dadurch werde es der Kirche und den Perſonen, denen dieſes zuſteht, ermöglicht, jenen Schäden entgegen zu arbeiten, um ſie zu heilen. Die Preſſe verdiene da⸗ durch den Dank der Geſellſchaft, doch keinen Vorwurf. Wenn ſie die Sachen darſtellt, wie ſie ſind, ſo könne man nicht ſagen, daß ſie die Frivolität unterſtütze. Die große Verbreitung der „Preſſe“ ſei ein Beweis, daß ſeine Tendenz mit den religiöſen und ſtaatlichen Grundſätzen übereinſtimmen müſſe, und er ſehe um ſo mehr einem verurtheilenden Erkenntniß entgegen, da es ſonſt den Anſchein gewinnen würde, als ob die„Preſſe“ wirklich ſittenverderbliche Tendenzen verfolge, daß ſie in der That ihren Erwerb in Proſtitution und Lüge finde.
Der h. Gerichtshof ging von der Anſicht aus, daß einige aus der„Preſſe“ vorgeleſene Artikel in der That derart ſeien, daß die Beſchuldigung, als werde dadurch die Frivolität unter⸗ ſtützt ꝛc. nicht unbegründet erſcheine; daß der Angeklagte als Re⸗ dakteur eines Kirchenblattes auch den Beruf in ſich fühlen konnte, ſolchen Tendenzen entgegenzutreten, daß ſohin auch die böſe Ab⸗ ſicht bei ihm nicht anzunehmen ſei u. ſ. w. und ſprach das Schuldlos über Dr. Br. aus.
Herr Zang hat dagegen die Berufung angemeldet.
Biografieen von Zeitgenoſſen. Richard Wagner.
Eine der intereſſanteſten künſtleriſchen Perſönlichkeiten der Gegenwart iſt Wilhelm Richard Wagner, geboren am 22. Mai 1813 in Leipzig, um ſo anziehender für die Zeitgenoſſen, als er daszjenige, was er erſtrebt und erreicht hat, im Weſentlichen V ſeiner eigenen Kraft verdankt. Wagner hatte das Mißgeſchick, im zarten Alter ſchon ſeinen Vater durch den Tod zu verlieren. Dieſer Verluſt wurde zwar einigermaßen durch die abermalige Verheiratung von Wagner's Mutter mit dem Maler und Schau⸗ ſpieler Geyer erſetzt, ſo daß ihm wenigſtens ein Stiefvater zu Theil ward; allein auch dieſer ſtarb ſchon nach Verlauf von einigen Jahren. So entbehrte denn Wagner bis zu dem Zeit⸗ punkte, wo die Welt die Erziehung des Menſchen zu überneh⸗ men pflegt, mehr oder weniger einer männlichen Beaufſichtigung und Leitung ſeines Thuns und Laſſens. Wagner's künſtleriſcher Trieb machte ſich nicht ſehr früh⸗ zeitig mit jener Entſchiedenheit geltend, welche keinen Zweifel


