Heft 
(1859) 6 04
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Erinnerungen. Illuſtrirte Blätter für Ernſt und Humor.

die Räuber jedesmal ſorgfältig vermummt waren und nur die große, ja volle Aehnlichkeit wird beſtimmt be⸗ hauptet. In der That hat Rozſa S. am 12. September 1852 in Geſellſchaft von vier uniformirten berittenen und bewaffneten Betyaren zuerſt in mehreren zur Obe⸗ ren Stadt Szegedin gehörigen Tanyen viele Bewohner, von denen er ſich verrathen hielt, ſchonungslos miß⸗ handelt und zu Krüppeln geſchlagen. Bei einem hier⸗ auf nach Dorozsma unternommenen Ritte ſtieß die Bande auf eine Patrouille von zwei k. k. Gendarmen und einem k. k. Uhlanen. Rozſa und ſeine Gefährten, die in der Mehrzahl waren, ließen ſich in einen Kampf ein, der ſich bis zu einer Tanya fortſpann, wo die Räuber aus ſicherem Verſtecke unaufhörlich auf die Patrouille feuerten. Nach langem Kampfe waren die drei Mann, der Patrouille, in Ausübung ihrer Pflicht tödtlich verwundet, auf dem Platze geblieben und Rozſa mit ſeinen Räubern ritt davon. Die allgemeine Klage über die ſo ſehr gefährdete Sicherheit des Lebens und Eigenthums in jenen Gegenden veranlaßte das hohe k. k. Generalgouvernemeut mit Kundmachung vom 26. März 1853 auf den Kopf Rozſa Sändor's eine Prämie von 10,000 fl. CM. zu ſetzen. Inzwiſchen kam Rozſa im April 1853 mit ſeinem Raubgenoſſen Szabo Palkö in ein großes Gedränge, aus dem er ſich durch einen Mord rettete. Es hatte nämlich der gleichfalls berüchtigte Betyär Andreas Abraham an dem Szegediner Magi⸗ ſtratsrath Johann Farkas einen Raubmord verſucht, worauf zur Ergreifung dieſes Räubers und gleichzeitiger Säuberung des Landes eine umfaſſende Streifung durch ein Truppenaufgebot vorgenommen wurde, bei welcher Rozſa Sandor ſich ſtark in die Enge getrieben ſah. Rozſa hat in Folge deſſen mit Szabö Palkö den Andreas Abra⸗ ham ermordet und den Leichnam auf eine leicht ſicht⸗ bare Stelle gelegt. Als der Leichnam des Raubmörders gefunden wurde, ward auch die weitere Perſekution ein⸗ geſtellt und Rozſa fühlte ſich wieder ſicher.

Am 5. Jänner 1857 erſchien Rozſa mit, dem im vorigen Jahre in Peſt hingerichteten Räuber Kiſs Bäcsi (Ballango) zu Uermenyhäza im Hauſe des Mich. Csik. Nachmittag kam der Ortsrichter Johann Hußka mit zwei Gendarmen dahin, und als er an die Thüre klopfte, ſchoß Rozſa denſelben nieder; die Gendarmen lei⸗ ſteten dem tödtlich getroffenen Ortsrichter, vergehens Hilfe, während Rozſa mit Kiſs Bäesi und Michael Csik auf einem Schlitten davonfuhren. Rozſa und der Letztere kehrten in der Nähe von Szegedin bei dem Ge⸗ vatter Rozſas, Paul Katona, ein, woſelbſt Rozſa öfters Unterſtand fand, und wo zu ſeinem Verſtecke große Heu⸗ und Strohſchober ausgehöhlt waren.

Am 9. Mai 1857 endlich ſtießen zwei Jäger aus Szegedin in der Nähe der Tanya des Paul Katona, wo ſie einen angeſchoſſenen Haſen aufſuchten, auf Rozſa Saͤndor, der im Getreide lag und gegen den Jäger Seyff zweimal ſeinen Karabiner abfeuerte, ohne den⸗ ſelben jedoch zu treffen, worauf ſich die Jäger zurückzo⸗ gen, Rozſa aber, in dem Wahne, er ſei durch Paul Ka⸗ tona verrathen worden, in die Tanya desſelbeu eilte, die⸗ ſen zu ſich rief, ihn zuerſt bedrohte und dann einen Rauf⸗ handel begann, wobei ſich eines der Gewehre Rozſa's entlud und den Paul Katona tödtlich verwundete. Doch hatte Letzterer noch Kraft genug, Rozſa feſtzuhalten, bis mehrere Menſchen zuſammenkamen, ſich des Rozſa bemächtigten und ihn gebunden nach Szegedin brachten.

Es wurden nun zuerſt Vorerhebungen gepflogen, um Rozſa Säͤndor vor das Standgericht zu ſtellen, al⸗ lein da ſich hierzu die Beweiſe, wie das Geſetz ſie for⸗ dert, nicht fanden, ſo wurde er mit Beſchluß des k. k. Komitatsgerichtes Szegedin vom 29. Auguſt 1857 und über auf Anregung des k. k. Landesgerichtes in Ofen neuerlich gepflogene Erhebungen nochmals zum ordent⸗ lichen Verfahren an das k. k. Ofner Landesgericht über⸗ wieſen, welches wegen des, dem Rozſa zur Laſt liegen⸗

den Hochverrathes auf Grund des§. 10 der St.⸗P. O. kompetent war; als aber die Unterſuchung wegen des politiſchen Verbrechens mit allerhöchſter Entſchlie⸗ ßung vom 2. November 1858 niedergeſchlagen wurde, iſt das k. k. Ofner Landesgericht zur Fortführung der Unterſuchung gegen Rozſa wegen der ihm zur Laſt liegenden gemeinen Verbrechen durch das k. k. Ober⸗ landesgericht in Peſt delegirt worden.

Der Zimmermann Lavocat bewohnte mit ſeiner 26jährigen Tochter Mathilde ein zur Gemeinde Celles gehöriges, die kleine Müble genanntes, einzeln ſtehendes Haus. Er trieb dort zugleich das Gewerbe eines Müllers und eines Zimmermanns, und lebte von dem Ertrage beider und von der Hände Arbeit ſeiner Tochter. Letztere hatte ſeit einiger Zeit mit Abdon Bordel, einem Bauer aus Plesnay, ein Liebesverhält⸗ niß angeknüpft und dieſer hatte ihr verſprochen, ſie zu heiraten. Am 17. Oktober v. J. ging Bordel nach Celles und man ſah ihn in der Geſellſchaft Lavocat's. Er erzählte dann Mathilden, daß er bei ihrem Vater um ſie angehalten, daß aber dieſer zur Zeit noch nicht eingewilligt habe, unter dem Vorgeben, daß es ihm an Gelde fehle. Am 21. November verließ Lavorat früh⸗ zeitig ſeine Wohnung, um ſich nach La Ferté zu begeben, ohne ſeiner Tochter die Zeit ſeiner Zurückkunft anzuzei⸗ gen. Gegen halb ſieben ÜUhr Abends legte ſich Mathilde zu Bett, ließ aber, weil ihr Vater noch nicht zurückge⸗ kehrt war, die Thüre auf. Bald nach 9 Uhr kam Bor⸗ del in's Haus, zündete eine Lampe an, ging an die Kammer, wo Mathilde ſchlief und ſagte ihr, daß er am Dienſtag wiedeͤrkommen werde, um ihren Vater um ihre Hand zu bitten. Dann entfernte er ſich, kam jedoch um halb eilf Uhr zurück und blieb jetzt bei Mathilde. In⸗ zwiſchen kehrte Lavocat von La Ferté zurück, Mathilde erkannte erſchreckt ſeinen Tritt und rief ihrem Geliebten mit leiſer Stimme zu:Rette dich, ſonſt ſind wir ver⸗ loren! Bordel aber zog nur das Bette über den Kopf und ſuchte ſich ſo zu verbergen. In demſelben Augen⸗ blick trat Lavocat in die Kammer und da er den Zipfel einer Blouſe bemerkte, begab er ſich, ohne ein Wort zu ſagen, nach der Küche, von wo er mit einem Stock oder einem anderen Inſtrumente zurückkehrte. Bordel ſprang jetzt aus dem Bette und als er Lavocat mit wüthendem Blick auf ſich zukommen ſah, bat er ihn flehentlich, ihm kein Leids zuzufügen; zugleich ſuchte er durch die Küche zu entfliehen. Kaum war er aber au der Kammerthüre angelangt, als er von Lavocat meh⸗ rere ſo heftige Schläge über die rechte Schulter und den Kopf erhielt, daß er mit lautem Schmerzensſchrei und um Gnade bittend zur Erde fiel. Doch Lavocat hörte nicht auf zu ſchlagen, nach ſeinem eigenen Ge⸗ ſtändniß ſchlug er über eine Viertelſtunde auf Bordel los. Erſt als ſein Arm müde wurde, öffnete er die Thüre und warf Bordel, der keine Klage mehr von ſich gab, mit den Worten auf die Straße:Warte, ich werde Dich fortgehen lehren. Bordel war eine Leiche. Ohne erſt zu ſeiner Tochter zurückzukehren, begab ſich Lavocat zum Maire, erzählte ihm getreu den Vorfall und veranlaßte ihn zur Aufnahme des Thatbeſtandes. Der Körper Bordels war mit Wunden überſät, die Hirnſchale allein zeigte ſechs Wunden und vier Brüche. Der Tod hatte dieſen ſchrecklichen Verletzungen unmit⸗ telbar folgen müſſen. Anſcheinend waren dieſelben mit einem ſpitzen Hammer zugefügt; doch behauptete Lavo⸗ cat, daß er das Inſtrument nicht kenne. Die Ge⸗ ſchworenen erklärten nach beendigter Verhandlung den Angeklagten Lavocat des Mordes für nicht ſchuldig, da⸗ gegen der Körperverletzung, durch die der Tod herbei⸗ geführt worden, für ſchuldig. Auch nahmen ſie mildernde Umſtände an. Der Gerichtshof verurtheilte Lavocat in Folge deſſen nur zu drei Jahren Gefängniß.

Einen eigenthümlichen Fortſchritt der tech⸗ niſchen Induſtrie hatte kürzlich das Zuchtpolizeigericht