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mächtig erſchüttert werde, deſſen ſich die Brambacher bis⸗ her erfreut, war borauszuſehen. Daß aber auch nun⸗ mehr, nachdem das unſaubere Gewerbe bis zum Ver⸗ brechen ſo ſchwerer Gattung ausgeartet war, ſelbſt ſeitens der Behörden Maßnahmen nicht unterbleiben würden, die dem„Geſchäfte“ höchſt nachtheilig werden mußten, berech⸗ nete man mit eben ſo ſicherem Blicke. Letzterer täuſchte weder in der einen noch in der anderen Beziehung. Aaron's Glaubensgenoſſen blieben von Stund an wegz ſie hatten weiter hinauf im Gebirge bald thätige Hände gefunden, die zur übernahme ihrer Aufträge bereit waren. Auch die chriſtlichen Commiſſionen wurden dürftiger, und der ſtrengen polizeilichen überwachung des Brambacher Schleichhandels, wie ſie bald darauf höheren Orts ber⸗ fügt wurde, hätte es eigentlich kaum bedurft. Jahrs ber⸗ gingen, ehe die Sachen ausgeglichen, die Scharte aus⸗ gewetzt, das alte Vertrauen wieder erworben wurde.
Die Verurtheilung Schanzens und Röder's bildete den Schlußact der dunkeln Begebenheiten. Allerdings erſchien das Actenmaterial weſentlich lückenhaft, denn die anfäng⸗ liche Flauheit des Brambacher Patrimonialgerichts hatte eben ſo nachtheilig auf den Gang der Unterſuchung ge⸗ wirkt, wie Schanzens und ſeiner Angehörigen beharrliches Leugnen. Selbſt Röder hatte ſpäter einige Mal Widerrufe verſucht, namentlich zu Gunſten Nanni's, die durch ſeine erſten Angaben theilweiſe auch gravirt war. Nur Guli war nach wiederholter und eindringlicher Vermahnung dom Gericht zu Geſtändniſſen vermocht worden, die ſelbſt die dunkelſten Partieen der Sachlage einigermaßen auf⸗ hellten. Er räumte ein, den Juden Aaron am Morgen
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