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„Seppel,“ ſagte er und lachte auf den Stockzähnen, „Seppel, Du haſt den Finger d'rauf, aber juſt nicht am rechten Flecke. Röder's„Kleiner“ ſchaut heller.“——
Am andern Morgen verließ Schanz ziemlich zeitig ſein Haus, um dem Gerichtshalter von den Vorgängen im Erlenbuſche wirklich Anzeige zu machen. Ihm folgte alsbald Röder, der bei Nanni ſich aufgehalten hatte. Das Mädchen begleitete ihn bis zur Hausthür, flüſterte ihm bei zärtlichem Händedruck noch etwäs in's Ohr und legte bedeutſam die Hand auf den Mund, während der„Kleine“ die Jungfer mit einer ſeiner kräftigen Betheurungen be⸗ ruhigte, in denen Hölle und Satan, ſammt was dem an⸗ hängig, ſtets eine Rolle ſpielten.
Die Gäſte im„Löwen“ beſprachen am Vormittag des Meiſters Gang nach dem Gerichte ein Jeder in ſeiner Weiſe, und man konnte hin und wieder ſchon Anſichten vernehmen, die wenigſtens nicht zu Gunſten Schanzens in die Wagſchale fielen. Da langte gegen Mittag die Nachricht an, daß Aaron's Leichnam im Erlenbuſch und zwar noch auf diesſeitigem Grunde aufgefunden worden ſei. Der Gerichtshalter ließ den Cadaber ſofort unter den geſetzlichen Formalitäten aufheben, auch noch vor Abend gerichtsärztlich unterſuchen. Man entdeckte zu⸗ nächſt allerdings eine Schußwunde, die jedoch nur in einer leichten, durch Schrot bewirkten Verletzung des rechten Schenkels beſtand, und weder als abſolut tödtlich noch als geeignet angeſehen werden konnte, um die Vor⸗ ausſetzung einer Verblutung zu begründen. Eben ſo wenig erwieſen ſich die Quetſchungen und leichten Wun⸗ den, die als eine Folge des Sturzes in die Schlucht er⸗ ſchienen, bedeutend genug, um ſie mit Aaron's Ableben


