Jahrgang 
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Hierzu kam, daß dem unſeligen Treiben in der dies⸗ ſeitigen Geſetzgebung, wenn nicht offener Schutz, doch jeden⸗ falls ausreichende Duldung gewahrt war. Denn ſelbſt da, wo die im Gefolge des Schleichhandels berübten, oft blutigen Exteſſe eine Strafe unabweisbar machten, ver⸗ fuhr man, den jenſeitigen Behörden zum Trotz, mit einer oft ſchwer berzeihlichen Milde und gab überhaupt gar nicht undeutlich zu erkennen, wie man in dem Schmugg⸗ lergewerbe nur eins jener willkommenen Mittel erblicke, der gänzlichen Verarmung und dem regelmäßig wieder⸗ kehrenden Nothſtande in der Grenzgegend wenigſtens von einer Seite her entgegenzuwirken. Und in der That, wäre das Unmoraliſche einer ſolchen Rechtfertigung nicht auf den erſten Hinblick in das Auge geſprungen, man wäre wohl geneigt geweſen, derſelben im Angeſichte des damals ſo blühenden Wohlſtandes jener Dörfer die Billigung nicht ganz zu verſagen. Freilich hätte man dabei aber auch andererſeits überſehen, daß dieſer Wohlſtand nicht nur an ſich jeder ſittlichen und reellen Grundlage entbehrte, ſon⸗ dern auch in den Rückwirkungen auf ſeine Theilhaber den nachtheiligſten, eine ganze Gegend demoraliſirenden

Einfluß äußerte. Denn wer Brambach um jene Zeit be⸗

ſuchte, fand wohl in den Händen derer, die ſonſt ängſt⸗ lich nach Pfennig und Kreuzer gegeizt hatten, jetzt das blendende verführeriſche Gold, und die Leute, die chedem um die Dreier gekartet, ſetzten unbedenklich jetzt die Zwan⸗ ziger auf das Spiel. Er fand wohl an der Stelle ärm⸗ licher Hütten zierliche Wohnhäuſer, an der Stelle armer Spinnerinnen ſchmucke, nette Dirnen, die Sonntags nicht mehr in alten Gemeindehäuſern, ſondern in dem präch⸗ tig decorirten Saale desgoldenen Löwen tanzten. Es