Jahrgang 
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aufzuheitern und ſeine Kinder müheten ſich um die Wette mit ihr; umſonſt, er ſchien dabon nur um ſo trauriger zu werden. Der Proteß nahete ſich ſeinem Ende; Gott⸗ hold wurde zum Schlußberhör geladen. Der Amtmann ſelbſt hatte die Unterſuchung in die Hand genommen und behandelte den ſichtbar verfallenen Mann mit aller Menſchen⸗ freundlichkeit. Dieſe ermuthigte den Gebeugten, nach dem wahrſcheinlichen Richterſpruch zu fragen.Die äußerſte Strafe, die das Geſetbuch ausſpricht, kann Ihn nicht treffen, ſagte der Amtmannes ſtehen Ihm er⸗ hebliche Milderungsgründe zur Seite. Schade, daß ich nicht Richter bin und daß Seine Richter Ihn nicht kennen, wie ich; wäre das der Fall, ſo würdet Ihr freigeſprochen. Nach unſerem Verfahren hat der Richter lediglich nach dem todten Buchſtaben in den Arten zu urtheilen, und da heißt's denn nur allzuoft im eigentlichſten Sinnet der Buchſtabe tödtet hier die Unſchuld, dort die Schuld, je nachdem es trifft. In meiner langjährigen Amts⸗

berwaltung iſt es oft vorgekommen, daß ſchlechte Subjecte,

bon deren Schuld ich als Unterſuchungsrichter moraliſch überzeugt war, von dem erkennenden Richter dennoch frei⸗ geſprochen wurden, während andere, von deren Schuld ich mich nicht überzeugen konnte, ſo ſchwere äußere Ver⸗ dachtsgründe auch gegen ſie vorlagen, der Verurtheilung nicht entgingen. Auch Er wird nicht ganz ledig aus⸗ gehen; doch viel kann Ihn nicht treffen.

Das tröſtete den Verzagten.Lieber Gott! wenn es doch Dein Wille wäre, daß ich von entehrender Strafe freigeſprochen würde, nur um meines Weibes und meiner Kinder willen! ſo hörte ihn der Amtsfrohn beten, als er durch's Vorzimmer ging. Von dem Tage an, lebte