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willig angenommen und weil er die Acte, unter die er ſeinen Namen geſetzt, weder Decrete noch Geſetze genannt, und behaup⸗ tet, dazu gezwungen worden zu ſein, obgleich er ſie als ſolche feierlich angenommen und ſanctionirt habe. Wir haben zwar die Ausſtellung zu Paris im vorigen Jahre
nicht beſucht, allein, man hat uns geſagt, daß in einem der
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kaiſerlichen Luſtſchlöſſer nahe bei Paris ein beſonderer Salon einge⸗
richtet worden ſei, in welchem manches werthvolle Andenken an Marie Antoinette ſeine Stelle gefunden habe. Ob auch Reliquien Ludwig's XVI. die gleiche Ehre widerfahren iſt und ob varunter auch das Driginal dieſer ebenſo einfachen als beredten letztwilligen Urkunde ſich beſunden hat, haben wir nicht ermitteln können.
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ßade-Photographien. * W.
Auf die Gefahr hin, unchrerbietig gegen Se. Majeſtät den König und den hohen Reichstag zu erſcheinen, wende ich mich an die Geſetzgeber und bitte, mir die nachſtehende Verordnung zu
erklären, welche im Namen des Norddeutſchen Bundes der Staats⸗ anzeiger bringt.
„§. 1. Oeffentliche Spielbanken dürfen weder conccſſionirt noch geduldet werden.
S2 DPie gegenwärtig conceſſirten Spielbanken werden, ſo⸗ weit ihre Schließung nicht früher eintritt, mit Ablauf der Zeit, für welche die Conceſſion ertheilt iſt, ſpäteſtens aber am 31. De⸗ cember 1872 geſchloſſen.“
Laut§. 1 alſo ſollen Spielbanken weder conceſſionirt noch geduldet werden, nach§. 2 aber ſollen ſie doch conceſſionirt blei⸗ ben und geduldet werden.
Ich befinde mich da in einer merkwürdigen Analogie mit dem Reichstage des Rorddeutſchen Bundes, der dieſes Geſetz erlaſſen. Jeder Menſch, ſofern er irgend auf Charakter Anſpruch macht, handelt nach Principien, alſo nach eigenen Geſetzen, die er ſich ſelbſt dictirt.
So lautet denn auch§. 1 meines Hausgeſetzes: Du darſſt weder an die Spielbank gehen noch dein Geld verſpielen.
§. 2: Wenn du aber an die Spielbank gehſt, ſo wirſt du dein Geld verſpielen.
Es gibt in der That nichts Bequemeres als dieſe beiden
geſetzlichen Beſtimmungen, die mir geſtatten, mit meinem Ge⸗ wiſſen ſtets auf dem freundſchaftlichſten Fuß zu leben. Wenn ich mich zu Hauſe oder auf der Promenade befinde, ſo gilt mir§. 1 als Richtſchnur, ſtehe ich aber an der Spielbank, ſo tritt§. 2 in Kraft, und die einfache Folge ſowol dieſer norddeutſchen Bundesverordnung als meines Hausgeſetzes iſt die: daß wir, die Angehörigen des Norddeutſchen Bundes, nicht gerechnet die ſüddeutſchen Seceſſio⸗ niſten, nach wie vor in den rheiniſchen Bädern unſer Geld ver⸗ ſpielen. Es reſultirt aus dem Ganzen nur die eine Frage: warum ſattelt der Reichstag ſo ſrüh, um ſo ſpät auszureiten? Warum beeilt er ſich, ſo früh ein Geſetz zu erlaſſen, das ſo ſpät in Kraft nitt? Warum nahm er— ſich nicht die beiden berühmten Paragrapben der Rebberger Verfaſſung zur Norm:§. 1. Es wird Alles abgeſchafſt.§. 2. Es wird Nichts wieder angeſchafft.
Seit man den Spielbank-Hirectoren dieſen Todtenſchein in die Hand gegeben, kommt mir
dieſe Geſellſchaft vor wie eine Verſammlung von Scheintodten, die hier in das Rettungshaus
geſetzt ſind, und dennoch ſind ſie in gewiſſer Hinſicht glücklicher als wir andern Sterblichen.
Sie wiſſen ihr Schickſal, während wir im Dunkel vor uns hin tappen und am Morgen niemals vorausſehen können, ob wir am Abend die Bank ſprengen werden oder ob ſie uns auszieht, ehe wir zu Bett gehen wollen. Sie, die ehrlichſten Leute von der Welt, denen im vorigen Jahre, als die Sündflut über Wiesbaden hereinbrach, die Karpfen des Teiches, im Spielſaale ſchwimmend, eine Summe von 35000 Francs davontrugen(man leſe den„Ring des Polykrates“), ſie können jetzt jeden Tag auf⸗ ſtehen mit der Berechnung: vier Jahre Galgenfriſt machen circa 1250 Tage(ohne die Sonntage); in 1250 Tagen handelt es ſich darum, ſo viel zu erübrigen, daß man für den Reſt ſeiner Tage in Sicherheit iſt und, wenn es mit dem Glockenſchlage der Sylveſterſtunde 1872 heißt: rien ne va plus, messieurs! ſich in Seelenruhe auf ſeinen Landſitz zurückziehen kann.
Als man kürzlich einem der Directoren ſagte, Herr von Hennig, der Reichstagsabgeordnete, habe beſchloſſen, nach Wies⸗ baden zu kommen, erbleichte er. Die Gegenwart dieſes Herrn in Wiesbaden würde etwa ebenſo gewirkt haben, wie wenn man den Henker vier Wochen lang einem zum Tode Verurtheilten zur Geſellſchaft gäbe, um ihm eine angenehme Unterhaltung zu be⸗ reiten.
Sie ſind ja ſo empfindlich, dieſe Herren, ſind ſtets in einer nervöſen Aufregung und das Klima hier iſt nervöſen Complexio⸗ nen nicht günſtig. Ich erinnere mich, vor etwa fünf Jahren hier einmal einen offenen Brief an die„Mittelrheiniſche Zeitung“
geſchrieben zu haben, in welchem ich mich im Namen der ehren⸗
werthen Familien über das Unmſichgreifen der Lorettenwirthſchaſt im Curhaus⸗Reſtaurant beklagte. Die Bevienung deſſelben ſchwur ſich darauf um Mitternacht einen Rütli⸗Eid, mich durchzuprügeln, und wirllich hätten ſie ſich um ein Haar an einem Freund von mir vergriffen, den ſie für mich hielten.
Sie ſind auch ſo gewiſſenhaft hier. Die Beſitzer des Re⸗ ſtaurants im Curhaus weiſen einen preußiſchen Friedrichsdor als nicht vollwichtig zurück, wenn ihnen die Naſe des Königs Fried⸗ rich etwas abgeſchliffen erſcheint, und die Bedienung gibt dem Gaſte den freundſchaftlichen Rath, das Goldſtück drüben an der Bank zu verſpielen, die ihn wol„für voll“ annehmen werde.
Ich glaube, die junge Dame du comptoir trägt eigens ein pince-nez auf ihrer Naſe, um die der preußiſchen Könige auf den Goldſtücken zu controlliren. 2
Es iſt übrigens erklärlich, daß man auf die Vollwichtigkeit der Münzen zu ſehen genöthigt iſt, wenn der Reſtaurant die Be⸗ rechtigung hat, 3 Gulden, alſo beinahe 2 Thaler, für eine Por⸗ tion von fünf kleinen Suppenkrebſen zu fordern. Lange habe ich dieſen Preis nur wie eine poetiſche Randverzierung der Speiſe⸗ karte gehalten, aber ich habe ihn auf einer Rechnung figuriren geſehen.
Doch, es ziemt ſich wenig, mit dem Unglück ſeinen Spott zu treiben. Die arme Bank iſt während der ganzen Saiſon in Verluſt. Seit die Regierung ſich an dem Gewinn betheiligt durch die hohe Abgabe, die ſie verlangt, iſt kein Segen mehr in dem Geſchäft; es iſt, als ſeien alle die Spieler, die ſich um die Bank drängen, berechtigte Erben, die ſich um die Sterbende ſammeln, um ibr bei ihren Lebzeiten ſchon die Erbſchaft zu entreißen.
Dabei ſcheint man genöthigt, in einer peinlichen Weiſe auf Läuterung der Geſellſchaft in den Spielſälen zu achten. Als ich geſtern Abend eintrat, wandte ſich eben der Wache haltende Polizei⸗
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